10.06.2020 - 6.7 Beschluss über die Billigung des Entwurfes des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Mi., 10.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 11.9.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ gefasst (Beschluss-Nr. 052.07.016/19). Der Beschluss wurde vom 19.9.2019 bis 7.10.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde hat am 17.1.2020 mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB geschlossen, welcher die Kostenübernahme für die Planung regelt. (Beschluss-Nr. 052.07.034/19 vom 18.12.2019) Die Planung wurde am 20.1.2020 beauftragt (Beschluss-Nr. 052.07.038/19 vom 18.12.2019). Nunmehr liegt der Entwurf der Planung vor. Auf der Hauptausschusssitzung am 22.4.2020 wurde die Entscheidung zurückgestellt. In einer Beratung mit dem Stadtplaner am 27.5.2020 wurden folgende Änderungen in den dem Hauptausschuss vorliegenden Entwurf gemeinsam festgelegt:
- im WR GRZ 0,2 (statt bisher 0,3)
- Im WR eine Erschließung durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechts von Süden auf der Trasse des bisherigen Weges, hierfür Überschreitung der GRZ, da sonst ungleiche Belastung
- Schutz der Böschung als Gemeindegrundstück durch Ausweisung als Grünfläche (statt Verkehrsfläche) damit hier kein Anschluss der Grundstücke an den Ostseeblick,
- Schutz der Böschung auf privaten Grundstücken durch Maßnahmefläche (Schutz des vorhandenen Geländes) mit Angabe der Höhenlage sowie unterstützt durch eine Heckenpflanzung entlang der Böschungskante.
- Fußweg zur KITA entfällt.
Mit der Billigung der überarbeiteten Planunterlagen kann das Verfahren nach dem BauGB durchgeführt werden.
Anmerkung:
Im Verlauf der Diskussion stellt der Abgeordnete Burwitz den Antrag, die GRZ im WA von 0,4 auf 0,2 zu ändern und die maximale Länge der Gauben von 0,8 auf 0,5 zu ändern.
Dieser Antrag wurde mit 4 zu 3 Stimmen abgelehnt.
Beschluss
Beschluss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ vom 28.5.2020 in Lohme und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
- Mit den Entwürfen der Planung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, nach § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behördenbeteiligung durch das Amt Nord-Rügen durchzuführen. Die Planung ist anzuzeigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|