25.06.2020 - 6.10 Benennung von Straßen in der Gemeinde Dranske n...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßennamen vergeben und Namensschilder anbringen.

Aufgrund der zurzeit noch herrschenden Unübersichtlichkeit bei den Straßenbenennungen und Hausnummerierungen am Bakenberg kommt es nach wie vor zu Problemen beim Auffinden von Ferienunterkünften, der Postzustellung und vor allem bei einem eventuell notwendig werdenden Rettungseinsatz durch die Feuerwehr bzw. Arzt.
Durch eine Neustrukturierung des gesamten Bereichs soll dieser Mangel künftig behoben werden und so eine übersichtlichere Benennung und Nummerierung erfolgen.
Begonnen wird im Bereich „Feriendorf Bakenberg“.
Derweil wird das gesamte Gebiet offiziell lediglich unter der Bezeichnung „Nonnevitz 25“ geführt.
Die Häusernamen (Weiler) sind seit Jahren im Sprachgebrauch bei den Einheimischen, Touristen und Eigentümern gut angenommen worden. Die Weiler sind je nach Anzahl der Häuser und Hauseingänge durchnummeriert.
Die vorhandenen Namen und die bereits angebrachten Nummerierungen an den Häusern werden aufgenommen.

Die Anschriften lauten dann wie folgt:  Max Mustermann

                                                               Weiler A Nr. 1,…

                                                               18556 Dranske

 

Herr Dr. Boll erfragt, wieso dieser Beschlusses formuliert wurde. Es handelt sich doch um ein Privatgrundstück. Frau von der Aa erläutert, dass beim Amt Nord-Rügen viele Nachfragen zum Auffinden von FW und zur Postzustellung eingingen. De Gemeinde ist berechtigt auch auf einem Privatgrundstück Straßennamen zu vergeben.

Es wird über den Beschluss abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Dranske beschließt, die in der Anlage dargestellten Straßen  in der Gemeinde Dranske „Feriendorf Bakenberg“ wie folgt zu benennen:

Weiler A,

Weiler B,

Weiler C,

Weiler D,

Weiler E,

Weiler F

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 11

9

2

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage