25.06.2020 - 6.10 Benennung von Straßen in der Gemeinde Dranske n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.10
- Datum:
- Do., 25.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung, Poststelle
- Bearbeiter:
- Jacqueline Purrmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßennamen vergeben und Namensschilder anbringen.
Aufgrund der zurzeit noch herrschenden Unübersichtlichkeit bei den Straßenbenennungen und Hausnummerierungen am Bakenberg kommt es nach wie vor zu Problemen beim Auffinden von Ferienunterkünften, der Postzustellung und vor allem bei einem eventuell notwendig werdenden Rettungseinsatz durch die Feuerwehr bzw. Arzt.
Durch eine Neustrukturierung des gesamten Bereichs soll dieser Mangel künftig behoben werden und so eine übersichtlichere Benennung und Nummerierung erfolgen.
Begonnen wird im Bereich „Feriendorf Bakenberg“.
Derweil wird das gesamte Gebiet offiziell lediglich unter der Bezeichnung „Nonnevitz 25“ geführt.
Die Häusernamen (Weiler) sind seit Jahren im Sprachgebrauch bei den Einheimischen, Touristen und Eigentümern gut angenommen worden. Die Weiler sind je nach Anzahl der Häuser und Hauseingänge durchnummeriert.
Die vorhandenen Namen und die bereits angebrachten Nummerierungen an den Häusern werden aufgenommen.
Die Anschriften lauten dann wie folgt: Max Mustermann
Weiler A Nr. 1,…
18556 Dranske
Herr Dr. Boll erfragt, wieso dieser Beschlusses formuliert wurde. Es handelt sich doch um ein Privatgrundstück. Frau von der Aa erläutert, dass beim Amt Nord-Rügen viele Nachfragen zum Auffinden von FW und zur Postzustellung eingingen. De Gemeinde ist berechtigt auch auf einem Privatgrundstück Straßennamen zu vergeben.
Es wird über den Beschluss abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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605,1 kB
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