16.06.2020 - 7 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Orts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Rechtsgrundlage ist § 86 (1) Nr. 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). 

Danach können Gemeinden durch Satzung örtliche Bauvorschriften über Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie von Werbeanlagen und Warenautomaten zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern erlassen.

Der Vorschlag zur Änderung der Satzung kam vom Tourismusausschuss am 21.01.2020 und wurde durch den Hauptausschuss am 21.01.2020 empfohlen. 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Putgarten beschließt die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortsteil Vitt.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen und beim Landkreis Vorpommern-Rügen anzuzeigen.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage