16.07.2020 - 4.1 Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemein...

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Protokoll

In der Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.2019 wurde das Amt beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Dranske zu erarbeiten. Daraufhin wurde die beiliegende

Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Gemeinde Dranske erstellt.

Ferner wird darauf verwiesen, dass für das Jahr 2020 keine finanziellen Mittel für mögliche

Anträge in diesem Jahr geplant wurden. Im aktuellen Haushaltsjahr sind nur die jährlichen Zuschüsse an die Kindertagesstätte eingestellt (für Kindertag, Sommerfest, Adventsmarkt..)

Es wird darum gebeten, der Verwaltung mitzuteilen, welche Planansätze künftig für die Förderung berücksichtigt werden sollen bzw. ob derartige Zuschüsse pauschal zu planen sind.

Über die Richtlinie wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur und Sport am 20.05.2020 beraten. Die Änderungen wurden entsprechend eingearbeitet.

 

Es wurde noch einmal nachgefragt wie in der Sitzung der Gemeindevertretung zur vorliegenden Beschlussvorlage gestimmt wurde. Der Beschluss wurde mit 5 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Ahlers nimmt ab diesem Zeitpunkt (19:05 Uhr) an der Sitzung teil.

 

Frau Krausche hat sich aus dem Internet die Richtlinien der Gemeinde Weinbach (siehe Anlage) als Beispiel herausgesucht. Mit diesen Richtlinien kann sie mehr anfangen als die der Gemeinde Dranske.

 

Es wird im Allgemeinen gefragt, dass im Vorfeld geklärt werden muss, wer gefördert werden soll.

 

Für Frau Krausche ist die Weinbacher Richtlinie (§ 2) aussagekräftiger.

 

Herr Ahlers fragt nach, warum aus der aktuellen Richtlinie der Absatz 8 in § 1 nicht gestrichen wurde. Er stellt nochmals den Antrag, dass dieser gestrichen wird.

 

Hierzu wird abgestimmt. Es wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme abgelehnt, dass der Absatz 8 §1 gestrichen wird.

 

Frau Krausche erklärt Ihre Beispiele an der beigefügten Weinbacher Richtlinie.

-          Zuschüsse für Jugendfeuerwehr und Jugendfußball wie Fahrkosten zu Feuerwehr camp und Auswärtsspiele der Kinder (Fußball)

-          Jugendfeuerwehr für Feldbetten (müssen sich immer geborgt werden)

-          Zuschüsse für Wettkämpfe

-          Vereine mit Partnergemeinen z. B. Zuschuss alle 2 Jahre für Austausch

-          Kulturelle Bildung wie Museumbesuche und Themenveranstaltungen

 

Voraussetzungen hierfür sind, dass die Mitglieder im Ort wohnen und jeder Zuschuss muss überprüft werden (Rechnungen, Quittungen etc.)

 

Der § 4 Absatz 6 und Absatz 7 sowie Absatz 9 sollen mit in die Richtlinie der Gemeinde Dranske eingearbeitet werden. Außerdem wurde der Vorschlag gemacht auch den § 5 mit einzuarbeiten. Da muss aber geschaut werden ob die Summen realistisch sind.

 

Herr Petzold gibt zu bedenken, dass je mehr spezifiziert wird, desto enger ist die Richtlinie.

 

Es wird über die Änderungen abgestimmt. Die Änderungen sollen mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen eingearbeitet werden.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4945&selfaction=print