22.07.2020 - 4.1 rechtliche Klarstellung zum Grundsatzbeschlusse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Datum:
- Mi., 22.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Die Gemeinde Sagard hat am 17.6.2020 beschlossen, der mit Schreiben eines Bürgers vom 1.2.2020 beantragten Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich zuzustimmen, wenn der Antragsteller die Kosten für die B–Planänderung und erforderliche parallele Änderung des Flächennutzungsplanes übernimmt. Die Gemeinde Sagard steht dem Vorhaben nach wie vor positiv gegenüber, musste bei der rechtlichen Würdigung des gefassten Beschlusses feststellen, dass eine Bauleitplanung an dieser Stelle in Neuhof nicht umsetzbar ist, da große Teile im 150 m Gewässerschutzstreifen liegen, das Plangebiet sich im Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ befindet, und Wohnbebauung von einigem städtebaulichem Gewicht nicht vorhanden ist. Es sind nur in 2 Gebäuden in Neuhof Bürger haupt- bzw. nebenwohnlich gemeldet. (siehe auch rechtliche Würdigung des Planungsbüros Raith, Hertelt, Fuß in der Anlage).
Aus diesem Grund ist der gefasste Beschluss rechtlich nicht umsetzbar.
Herr Zimpel erläutert den Sachverhalt und andere Möglichkeiten.
Bürger 1 merkt an, dass dort bereits mehrere Leute gebaut haben und er lediglich einen Gartenlaube errichten möchte. Er kritisiert, dass im nahen Umfeld nach der Wende eine Vielzahl von Häusern errichtet wurden und jene eine Bauerlaubnis erhalten hätten. Sein Vorhaben auf solch Widerstand treffe.
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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662,3 kB
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