12.08.2020 - 6.4 Nutzungsentgelt Sporthalle
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Datum:
- Mi., 12.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Herr Wenzel übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.
In der Gemeinde Sagard wurde aufgrund der Landesverordnung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in M-V ab 16.03.2020 die Nutzung der Sporthalle Sagard durch den Schulsport sowie den Vereins- und Freizeitsport untersagt. Gemäß den bestehenden Nutzungsverträgen mit den Vereinen/ Sportgruppen werden Nutzungsentgelte erhoben. Da die Sportgruppen während der Schließzeit die Halle nicht nutzen konnten, sind für die Dauer der Schließzeit keine Gebühren zu erheben. Kosten für den Hallenwart und die Reinigung sind in dieser Zeitspanne nicht angefallen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertreter beschließen, für die Zeit in der die Sporthalle in Sagard aufgrund der Landesverordnung zum Schutz gegen das neuartige Coronavirus in M-V nicht nutzbar ist - vom 16.03.2020 bis zur Freigabe der Halle - , von einer Erhebung des Nutzungsentgeltes abzusehen. Das bisher für diesen Zeitraum entrichtete Entgelt ist mit den kommenden Abschlägen für die weitere Nutzung zu verrechnen.