28.07.2020 - 6.2 Beschluss über die Aufstellung und öffentliche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 28.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Aufgrund der erforderlichen Verlegung des Wanderweges am Kap Arkona entlang der Steilküste wegen Küstenrückgangs ist der Bebauungsplan zu ändern. Für die Verlegung des Wanderweges ist ein Grundstückstausch mit dem Deutschen Wetterdienst erforderlich. Aus diesem Grund sind auch die Festsetzungen zum meteorologischen Messgarten der neuen Situation anzupassen.
Der von der Gemeinde beauftragte Stadtplaner Herr Mill macht Ausführungen zur Planung:
Zunächst berichtet Herr Mill, dass die Corona-Pandemie auch sein kleines Planungsbüro personell stark getroffen hat und darum der Entwurf später als geplant fertig wurde. Er erläutert, dass er den zu verlegenden Wanderweg so weit wie möglich nach Westen geplant hat, von der Küste weg (ca. 7 m). Für die Anlagen der Metereologie gab es eine Bauvoranfrage, die zwar abgelehnt wurde; aber in diesem Zusammenhand hat das StALU Vorpommern seine schriftliche Zustimmung zur Errichtung dieser Anlagen im Gefährdungsbereich erteilt. Es ist also davon auszugehen, dass das StALU auch dem geänderten B-Planentwurf zustimmen wird.
Ein Artenschutzfachbeitrag wurde nicht erstellt, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB handelt. Der Artenschutz wurde im Hauptverfahren zur Aufstellung des B-Planes bereits abgearbeitet. Beeinträchtigungen durch die vereinfachte Änderung sind nicht zu erwarten. Es wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung vorgenommen und die Anlagen der Metereologie wurden als Hauptanlagen, nicht als Nebenanlagen zum Hauptgebäude dargestellt, da abzusehen ist, dass die Metereologie die Nutzung des derzeitigen Hauptgebäudes aufgeben wird und nur noch die Messstellen betreiben will. Er bietet der Gemeinde die Erarbeitung eines Zerlegungsentwurfes für den erforderlichen Grundstückstausch Gemeinde/Deutscher Wetterdienst an.
Frau Möbius nimmt den Vorschlag an und bittet um Erarbeitung dieses Entwurfes.
Anfragen an den Planer wurden nicht gestellt. Es wurde folgender Beschluss gefasst.
Beschluss
Beschluss:
- Für einen nördlich und nordöstlich der Buswendeschleife auf dem Kap Arkona soll der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 2 „Kap Arkona“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB zum 2. Male geändert werden. Folgende Planungsziele sind Inhalt der 2. Änderung:
- Verlegung der Darstellung des öffentlichen Fußweges an der Küste weiter ins Landesinnere
- Anpassung der Grünfläche „meteorologischer Messgarten“
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Hierbei ist anzugeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird.
- Die Entwürfe der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kap Arkona“ und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Entwürfe des Planes sowie der Begründung nach § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen und nach § 4(2) BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.
- Aufgrund der Geringfügigkeit der Planänderung wird auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) BauGB verzichtet und sofort die öffentliche Auslegung nach § 3(2) BauGB durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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