13.08.2020 - 4.2 Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsp...

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Protokoll

Am 29.10.2019 hat der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt auf der Grundlage der Informationsvorlage 019.07.049/19 festgelegt, dass die Gemeinde sich grundsätzlich für eine Verbesserung der jetzigen baulichen Situation im Bereich der Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz ausspricht. Hierzu muss Baurecht über einen Bebauungsplan gefasst werden. Die Empfehlung des Bauausschusses lautete: Erarbeitung eines Aufstellungsbeschlusses durch die Amtsverwaltung, wenn ein konkreter Vorhabenträger feststeht. Dieser hat sich nunmehr mit Antrag vom 14.7.2020 gemeldet, die Planaussagen konkretisiert und die Kostenübernahme erklärt (siehe Anlagen zum Beschluss)

 

Der Sachverhalt und die Beschlussvorlage werden verlesen. In einem Grundsatzbeschluss hatte die Gemeinde vor einiger Zeit grundsätzlich zugestimmt, dass eine Verbesserung der baulichen Situation auch in ihrem Interesse liegt.

 

Herr Heese stellt nochmals klar, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes immer ergebnisoffen ist.

 

Man ist sich nach intensiver Diskussion einig, dass durch das Amt Nord-Rügen eine schriftliche Information an den Vorhabenträger erfolgt, dass nur eingeschossig gebaut werden darf.

 

In diesem Zusammenhang wird auch die Ruine der Realschule angesprochen. Herr Kuhn erklärt, dass durch die Gemeinde nur immer wieder auf die Sicherung der Ruine hingewiesen werden kann. Eine andere Handhabe hat die Gemeinde bisher nicht. Weiterhin weist er darauf hin, dass ohne Bebauungsplan der Eigentümer der Realschule auf dem Grundstück nichts bauen kann.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Aufstellung eines B-Planes mit dem Zusatz, dass nur eingeschossig gebaut werden darf und folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.  Für den Bereich der Gebäude des ehemaligen Fleischkombinates Berlin in Nonnevitz (Flurstücke 24/2, 24/3, 24/4 und 24/7 Gemarkung Nonnevitz, Flur 2) soll ein Bebauungsplan aufgestellt und im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert werden.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Anstelle der bestehenden Gebäude sollen in vergleichbarer Kubatur Neubauten errichtet werden Die Neubauten sollen in 2-geschossiger Bauweise errichtet werden. Es sollen je Gebäude 3-4 Ferienwohnungen errichtet werden.
  • Das bestehende Ferienhaus auf dem Flurstück 24/7 soll bestehen bleiben. Es soll saniert und einer als Ferienhaus genutzt werden.
  1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag gem. § 11 BauGB zur Regelung der Kostenübernahme vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

6

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5122&selfaction=print