11.08.2020 - 4.3 Beschluss über die gemeindliche Zustimmung zur ...

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Protokoll

Das Forstamt Rügen hat mit Schreiben vom 12.6.2020 eine geplante Aufforstung in der Gemarkung Wittower Heide, Flur 10 Flurstück 3 (anteilig) angezeigt (Antrag und Übersichtsplan in der Anlage). Für die Anlage von Wald ist gem. § 25 Abs. 2 Nr. 1 Landeswaldgesetz eine Stellungnahme der Gemeinde, in welcher die Maßnahme durchgeführt werden soll einzuholen.

 

Der Bauaauschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe stimmt der Anlage der geplanten Aufforstung in der Gemarkung Wittower Heide, Flur 10, Flurstück 3 (anteilig) zu. Städtebauliche Gründe und sonstige gemeindliche Belange stehen der Maßnahme nicht entgegen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als "Fläche für die Landwirtschaft" bzw. „Waldfläche“ dargestellt. Andere städtebauliche Satzungen existieren nicht.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 6

6

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage