26.08.2020 - 6.1 Beschluss auf Aufstellung der 4. Änderung des B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 26.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 26.1.2020 wurde die Änderung des B-Planes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ im Bereich der Flurstücke 1/217 und 1/216, Gemarkung Wittower Heide Flur 11 beantragt. Begründung: Ausweisung eines Baufensters statt zweier Baufenster aufgrund Anbau Wintergarten an bestehenden rohrgedecktes Wochenendhaus, statt Errichtung eines weiteren Hauses (Antrag in Anlage 1). Mit derzeitig bestehender Ausweisung der 2 Baufenster ist der Anbau des Wintergartens wie geplant nicht möglich. Selbst das Bestandsgebäude ist nicht durch eine Baugrenze im Bestand abgesichert. Somit ist bei der Aufstellung des B-Planes ein Fall unbilliger Härte für den Gebäudeeigentümer entstanden.
Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch besteht nicht. Der Antrag berücksichtigt die bauliche und ursprüngliche städtebauliche Situation im Plangebiet das Bestandsgebäude und erhöht nicht die Anzahl der Gebäude oder das Maß der baulichen Nutzung.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 11.8.2020 dem Antrag zugestimmt. Die Kosten der Planänderung werden durch städtebaulichen Vorvertrag auf den Antragsteller übertragen.
Beschluss
Beschluss:
- Für den Bereich der Flurstücke 1/217 und 1/216 in der Gemarkung Wittower Heide, Flur 11 in Glowe (am westlichen Ortseingang von Glowe) soll der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ zum 4. Male vereinfacht geändert werden.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines Baufensters statt zweier Baufenster aufgrund Anbau Wintergarten an bestehenden rohrgedecktes Wochenendhaus, statt Errichtung eines weiteren Hauses
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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