28.09.2020 - 6.13 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Datum:
- Mo., 28.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Am 28.6.2018 hat die Gemeinde Breege dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Nordwesten des Parkwegs zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein kleines Wohngebiet für 6 WE stattgegeben. (Beschluss-Nr. 013.6.19-215/18). Außerdem hat die Gemeinde am 28.6.2018 den Beschluss Nr. 013.6.19-216/18 über den städtebaulichen Vorvertrag zwischen der Gemeinde und den Vorhabenträgern gefasst. Der Vertrag, welcher die Kostenübernahme durch die Vorhabenträger regelt, wurde abgeschlossen. Die Finanzierung ist gesichert. Am 14.11.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Breege den Aufstellungsbeschluss mit der Begründung abgelehnt. dass die Planunterlagen gemäß Variante C so zu überarbeiten sind, dass keine Doppelhäuser entstehen können und dass eine Traufhöhe festgesetzt wird. Die überarbeitete Planung wurde vorgelegt (Anlage).
Beschluss
Beschluss:
- Im nordwestlichen Bereich des Parkweges soll ein Bebauungsplan zum Zwecke der Errichtung von Wohnbebauung (max. 6 WE) aufgestellt werden.
- Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 „Wohngebiet Parkweg - Nordwest“ und der Begründung werden gebilligt.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, die Planung anzuzeigen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die betroffenen Behörden nach § 4(1) BauGB zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2 MB
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709,7 kB
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