09.09.2020 - 6.5 Entlastung des Bürgermeisters für das SSV Lohme...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019  festzustellen und den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der eingeschränkte Bestätigungsvermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

Es wird angemerkt, dass nicht der fehlende Haushaltsplan das Problem darstellt, sondern der Streit mit der BauBeCon und dabei geht es genau um diese Jahre, in denen das besagte Sondervermögen ausgegeben wurde – fälschlicherweise.

 

Herr Kasten stellt den Antrag, diese BV bis zur nächsten GV zurückzustellen, bis nach anwaltlicher Beratung geklärt ist, ob eine zustimmende Beschlussfassung sich belastend auf einen zu erwartenden Rechtsstreit mit der BauBeCon auswirken kann.

 

Der Antrag wurde einstimmig ohne Enthaltungen angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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