01.10.2020 - 4.1 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18A...

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Protokoll

Mit E-Mail vom 5.8.2010  wurde ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18A „Golfanlage Lancken, Teil 1“ an die Gemeinde Dranske gestellt (Antrag und städtebaulicher Entwurf in der Anlage 1 und 2, Übersichtsplan zur Lage des Grundstückes in Anlage 3). Der Bereich der Flurstücke 5/259 und 5/264 war bereits Gegenstand der 6. Änderung des Bebauungsplanes, welche 2018 rechtswirksam wurde. Das im Ursprungsplan festgesetzte Sondergebiet „Golf“ wurde in Sondergebiet „Ferien“ geändert. Das Flurstück 5/257 liegt im Bereich des Bebauungsplanes, der als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Golfplatz“ ausgewiesen ist und wurde 2018 nicht geändert.

Beantragt wurden folgende Änderungen:

  1. Generelle Erweiterung der Baufläche im Süden (Ausweisung Bauland statt Grünfläche)
  2. Erweiterung der Baufläche und der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) auf das Flurstück 5/257 in den Bereich der Grünfläche Golfplatz
  3. Erhöhung der Dachneigung von derzeit max. 50° auf bis zu 55°
  4. Beantragung einer zweiten Zufahrt

 

Gemeinden haben Bauleitpläne aufzustellen und zu ändern, sobald und soweit es für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, auf die Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Das Grundstück ist derzeitig mit einem Gebäude bis max. 123 m² Grundfläche bebaubar (410 m² überbaubare Grundstücksfläche, Grundflächenzahl 0,3). Das entspricht einer ortsüblichen Bebauung in Lancken bezogen auf das zu bebauende Grundstück.

 

Der beantragten Erweiterung der Bebauung auf das Flurstück 5/257 (beantragt unter Nr. 2) kann nicht zugestimmt werden. Im Schreiben vom 12.3.2019 hat der ehemalige Eigentümer, die Thomas Krauß Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, die Gemeinde darauf hingewiesen, dass diese die für den Bau eines Golfplatzes von der BVVG erworbenen Grundstücke einer Nutzungsbindung für den geplanten 18-Loch-Golfplatz unterliegen (Schreiben und beigefügte Flurkarte in den Anlagen 4 und 5). Die an die Privaten veräußerten Randgrundstückstücke (Übersichtplan aktuell in Anlage 6) wurden zur Nutzung als extensives Wiesengrundstück veräußert mit der Bedingung, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes in diesem Bereich (Grünfläche Golf) einzuhalten sind. Eine Bebauung mit Bauwerken jeglicher Art,  auch mit Nebengebäuden, Spielgeräten etc. wurde durch den Veräußerer ausgeschlossen.

Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass die beantragte Erweiterung der Bebauung in den Bereich des geplanten Golfplatzes bei Zustimmung eine Beispielwirkung für die übrigen Randgrundstücke haben dürfte.

 

Der Bauausschuss möge entscheiden, ob den beatragten Änderungen (Punkt 1, 3 und 4) zugestimmt wird, damit die Amtsverwaltung die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung vorbereiten kann.

 

Herr Heese bittet darum, in der Überschrift die Flurstücksbezeichnung von 5/267 in 5/264 zu ändern.

 

Herr Heese gibt eine kurze Information zur Entwicklung in Lancken seit 1996.

 

Herr Firneisen (Grundstückseigentümer) sowie Herr Möhring (zuständiger Architekt) stellen sich vor. Herr Firneisen erläutert sein Ansinnen (altersgerechtes Bauen, deshalb große Grundfläche). Er erklärt, dass er für das Grundstück den Baulandpreis gezahlt hat. Bis 30.09.2022 läuft die Nutzungsfrist als Grünfläche. Er könnte aber einen Antrag stellen, dass die Nutzungsfrist vorzeitig abläuft. Herr Möhring erklärt anhand von Planzeichnungen, wie das Haus gebaut werden soll und in welcher Größe. Die Veränderung der Dachneigung wäre schön, es kann sich aber auch an den Bebauungsplan gehalten werden.

 

Es findet ein rege Diskussion statt. Der Bauausschuss ist sich einig, dass die Planungen entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes erfolgen müssen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum hier von vornherein dessen Vorgaben nicht eingehalten werden sollen.

 

Herr Heese schlägt vor über jede beantragte Änderung einzeln abzustimmen:

 

Punkt 4. Beantragung einer zweiten Zufahrt:

 

Abstimmung:  7 Ja-Stimmen     0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Punkt 3: Erhöhung der Dachneigung …

 

Abstimmung:  3 Ja-Stimmen     3 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen

 

Punkt 2: Erweiterung der Baufläche …. in den Bereich der Grünfläche Golfplatz

 

Abstimmung:  2 Ja-Stimmen     5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Punkt 1: generelle Erweiterung der Baufläche im Süden (Ausweisung Bauland …

 

Abstimmung:  2 Ja-Stimmen     5 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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