30.09.2020 - 6.1 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 14. Ä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung hat am 4.3.2020 den Beschluss Nr. 078.07.091/20 über die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ gefasst. Der Beschluss wurde vom 14.4.2020 bis 30.4.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 30.4.2020 bis 15.5.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen vom 14.4.2020 bis 30.4.2020. Die Planung wurde angezeigt, die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 7.4.2020 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eines Bürgers wurden in der öffentlichen Sitzung am 17.6.2020 behandelt und abgewogen, Das Ergebnis wurde mitgeteilt. Ebenfalls am 17.6.2020 wurde der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung und dem Umweltbericht von der Gemeinde Sagard durch Beschluss gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.7.2020 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 3.8.2020 bis 8.9.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-Planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 17.7.2020 bis 5.8.2020 durch Aushänge in den Schaukästen laut Hauptsatzung, durch Veröffentlichung im Internet unter www.b-planpool.de und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen. Die erneut eingegangenen Stellungnahmen sind abzuwägen. Mit dem Feststellungsbeschluss kann die Genehmigung beantragt werden.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard für den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping- und Ferienpark Sagard“ vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Begründung in der Anlage): Von 17 berührten beteiligten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 10 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Nachbargemeinden und Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Begründung in der Anlage).                                             

 

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • E.dis
  • EWE

 

b)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg/Vorpommern
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • Straßenbauamt Stralsund

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sagard betreffend den Bereich des sich in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Camping und Ferienpark Sagard“ in Sagard westlich der Glower Straße, nördlich der Straße Boddenblick und südlich des Marlower Baches.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB werden gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit dem Flächennutzungsplan und mit der Begründung incl. dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 3 und § 10 a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Sagard bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung und die dem Plan zugrunde liegenden Vorschriften  während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 12

10

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage