14.10.2020 - 6.2 Entlastung des Bürgermeisters für das SSV Lohme...

Beschluss:
vertagt
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Protokoll

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2014 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2014 in der Fassung vom 15.11.2019  festzustellen und den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der eingeschränkte Bestätigungsvermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

Diese Beschlussvorlage wird abermals zurückgestellt mit dem Hinweis auf derzeit laufende, anwaltliche Prüfungen.

Da in der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 28.10.2020 auch die Amtsleiterin. Finanzen anwesend sein wird, sollen dort noch offenen Fragen geklärt werden

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5858&selfaction=print