14.10.2020 - 6.6 Beschluss über die 3. Änderung zur Verordnung ü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Datum:
- Mi., 14.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung Lohme beschließt die 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Lohme.
Eine Änderung in der oben genannten Satzung ist in § 3 Parkzeit - Parkraumbewirtschaftung erfolgt. Die Parkplätze "Ostseeblick", "Bienenstock" sowie der Parkplatz in "Ranzow" werden als gebührenpflichtige Parkplätze ausgewiesen.
Der Parkplatzes "Dorfplatz" ist im Zeitrahmen von 06.00 Uhr - 18.00 Uhr gebührenpflichtig.
Die Parkplätze "Ostseeblick" "Bienenstock" sowie der Parkplatz in "Ranzow" sind von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gebührenpflichtig.
Weiterhin findet eine Änderung des § 4 Gebühren statt.
Die Gebühren des Parkplatzes "Dorfplatz" entsprechen dem Beschluss der Gemeindevertretung am 11.03.2020. Neu aufgenommen wurde das Tagesticket in Höhe von 3,50 € für die Parkplätze "Ostseeblick", "Bienenstock" sowie für den Parkplatz in "Ranzow". Die Gebührenpflicht auf allen Parkplätzen besteht ganzjährig.
Bei der Änderung der Parkgebührenverordnung ist jedoch zu bedenken, dass für die Parkplätze "Ostseeblick", "Bienenstock" sowie für den Parkplatz in "Ranzow" jeweils das Aufstellen eines Parkscheinautomaten nebst entsprechender Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu genehmigen ist. Auch müssen für diese Parkplätze Parkscheinautomaten beschafft werden. Diese Kosten pro Automat belaufen sich voraussichtlich auf 4.000,00 € plus Installationspauschale. Im Haushalt der Gemeinde Lohme ist für diese Anschaffung derzeit kein Haushaltsansatz vorhanden.
Diese Beschlussvorlage wurde wieder sehr heftig diskutiert. Die Abgeordneten fragen sich, warum offensichtlich Niederschriften durch einen Teil der zuständigen Mitarbeiter des Amtes nicht gelesen werden. Denn, wie kann es sein, dass zum wiederholten Male die gebührenpflichtigen Zeiten des Parkplatzes „Dorfplatz“ in den Niederschriften mit 08:00 bis 22:00 Uhr angegeben sind, in den Beschlussvorlagen aber immer wieder die alten Zeiten (06:00 bis 18:00 Uhr) eingetragen werden.
Des Weiteren soll der Betreibervertrag mit Herrn Kuhse (Betreiber Parkautomaten) zum Ende des Jahres gekündigt werden.
Im Weiteren wurde vereinbart, mit dem GF der Touristik Lohme GmbH, Herrn Rollin, Gespräche hinsichtlich der Beschaffung und des Betriebes der geplanten Parkscheinautomaten zu führen.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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