04.11.2020 - 9.9 Grundsatzbeschluss der Gemeinde Wiek zur Erarbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.9
- Gremium:
- Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek
- Datum:
- Mi., 04.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde und der daraus resultierenden Verpflichtung zur Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes, hatte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 26. November 2019 die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Im Rahmen der Arbeit der Arbeitsgruppe waren bestehende Verträge und Satzungen auf den Prüfstand gekommen.
Im Zuge der Beratung in der Arbeitsgruppe vertrat man die Auffassung, dass die Satzung der Gemeinde Wiek über die Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek aufgehoben und durch eine Nutzungsrichtlinie ersetzt werden sollte.
Hierzu soll ein entsprechender Auftrag an die Amtsverwaltung ergehen.
Frau Knebusch/Frau Buddenbrock erläutern kurz den Hintergrund der Änderungen, die auf dringendes Anraten des Amtes Nord-Rügen erfolgen soll. Über eine Satzung werden Gebühren erhoben, die kostendeckend zu erheben sind. Eine Nutzungsrichtlinie erfordert die Erhebung von Nutzungsentgelten. Damit hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Nutzungsentgelte zu „deckeln“, während bei einer Gebührensatzung die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen wären.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt, künftig die Satzung der Gemeinde Wiek über die Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek durch eine Nutzungsrichtlinie zu ersetzen und beauftragt die Verwaltung des Amtes Nord-Rügen mit der Erarbeitung der Nutzungsrichtlinie für die Kulturscheune „Günter Käning“ in Wiek..