12.11.2020 - 6.3 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Auch über die Satzung wurde im Sozialausschus und im Hauptausschuss gesprochen.

Im Sozialausschuss wurde folgendes vorgeschlagen:

§ 5 Änderung: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Kurabgabe

 befreit.

Darüber wird abgestimmt: 6 Ja-Stimmen     2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

§ 5 Änderung: Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des

 18. Lebensjahres haben einen ermäßigten Kurbeitrag

Darüber wird abgestimmt: 6 Ja-Stimmen     2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

§ 6 (4) Streichung der Ermäßigung für Rentner und Vorruheständler – Zahlung der

 vollen Kurtaxe

Darüber wird abgestimmt: 7 Ja-Stimmen     1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen

 

Nun wird über den Beschluss mit Einfügung der o. g. Änderungen abgestimmt

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Beschluss

Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung der  Gemeinde Dranske  beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern

Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske mit folgende Änderungen:

-          Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit

-          Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben einen ermäßigten Kurbeitrag

-          Streichung der Ermäßigung für Rentner und Vorruheständler – Zahlung der vollen Kurtaxe

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

6

1

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage