12.11.2020 - 6.3 Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 12.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Christine Meinert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Auch über die Satzung wurde im Sozialausschus und im Hauptausschuss gesprochen.
Im Sozialausschuss wurde folgendes vorgeschlagen:
§ 5 Änderung: Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Kurabgabe
befreit.
Darüber wird abgestimmt: 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
§ 5 Änderung: Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres haben einen ermäßigten Kurbeitrag
Darüber wird abgestimmt: 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
§ 6 (4) Streichung der Ermäßigung für Rentner und Vorruheständler – Zahlung der
vollen Kurtaxe
Darüber wird abgestimmt: 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen
Nun wird über den Beschluss mit Einfügung der o. g. Änderungen abgestimmt
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern
Mecklenburg–Vorpommern (KVM-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777) und der §§ 1, 2, 11 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) i.d.F.d.Bek. vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V Nr.7 S.146), zul. geänd. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S.777, 833) beiliegende Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinde Dranske mit folgende Änderungen:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Kurabgabe befreit
- Kinder von Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben einen ermäßigten Kurbeitrag
- Streichung der Ermäßigung für Rentner und Vorruheständler – Zahlung der vollen Kurtaxe
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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