17.11.2020 - 6.7 Nachgenehmigung der Eilentscheidung der Bürgerm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Di., 17.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeinde Putgarten war mit Beschluss-Nr. 071.6.11-136/16 vom 7. März 2016 der Sparte Breitband beim Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen beigetreten. Dies geschah unter der Maßgabe, dass für die Gemeinden der Insel durch den ZWAR ein inselweites Breitbandnetz errichtet wird. Die Finanzierung sollte über die Förderprogramme des Bundes und des Landes erfolgen, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Seit 2015 entwickelte die Sparte ein immer größer werdendes Defizit. Dies lag in der Sparte am 31.12.2018 bei 829 T€. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hatte immer wieder auf die Pflicht zum Ausgleich des Defizites durch Umlagen der Gemeinden hingewiesen. Zur Beratung über den Wirtschaftsplan 2019 wurden die Gemeinden in der Form darüber informiert, dass die Untere Rechtsaufsichtsbehörde an der Verbandsversammlung teilnahm und eine Versagung der Kredite ankündigte, für den Fall, dass das Defizit nicht über Umlagen ausgeglichen werde. Weiterhin machte die Rechtsaufsichtsbehörde darauf aufmerksam, dass der Beitritt der Gemeinden zu dieser Sparte nicht wirksam sei, da bislang keine öffentlich-rechtlichen Verträge unterzeichnet wurden.
Zur Verbandsversammlung am 22. Mai 2019 wurde dann eine Umlageberechnung zur Minderung des Defizites der Sparte durch den ZWAR vorgelegt. Danach hätte die Gemeinde Putgarten Kosten in Höhe von ca. 6,6 T€.
Die Gemeinden hinterfragten das Defizit. Aus den Antworten des ZWAR ergab sich, dass nicht alle Kosten über die Förderprogramme finanziert werden konnten (insbesondere Personalkosten für die Ingenieure) und das durch den ZWAR ein Eigenausbau für Gebiete stattgefunden hat, die nicht unter die Förderprogramme fallen und für die es demzufolge auch keine Refinanzierung gibt. Allein im Stadtgebiet Bergen sind 1,6 Mio € verbaut worden.
Es wurde ein Vertragsentwurf für den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgelegt, den die Gemeinden ablehnten.
Da der ZWAR nur sehr schwerfällig an der Bereinigung der Problemfelder in dieser Sparte arbeitete und auch die Fragen der Gemeinden nur zögerlich beantwortet wurden, beschloss die Gemeinde in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2019 den Beitrittsbeschluss aufzuheben.
Die Gemeinden des Amtes Nord-Rügen erarbeiteten einen Fragenkatalog und übersandten diesen an den ZWAR zwecks Beantwortung. Die Beantwortung ist erfolgt. Zwischenzeitlich wurde auch ein neuer überarbeiteter Entwurf für den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorgelegt. Mit diesem Vertrag überträgt die Gemeinde den Bereich des Breitbandausbaus, der über Förderprogramme finanziert wird und schließt somit den teuren Eigenausbau aus.
Dies entspricht auch der Genehmigung zum Wirtschaftsplan.
Die in der Vergangenheit entstandenen Defizite sind entsprechend Solidarprinzip und auf der Grundlage der Regelungen des KAG M-V zu den Umlagen durch die Mitglieder auszugleichen. Dies wären für die Gemeinde Putgarten auf der Grundlage der Zahlen aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2018 mindestens 2.603,73 €.
Nach diesem Sachvortrag der Bürgermeisterin bemängelt Frau Richter, dass durch die Bürgermeisterin etwas unterzeichnet wurde, was so in Wiek nicht abgesprochen war. Die Gemeinde ist mit dem Vertrag finanziell nicht abgesichert.
Frau Möbius erklärt, dass es nicht Ziel der Gemeinde sein kann, Fördermittel für den dringend erforderlichen Breitbandausbau zurückzugeben. Die Berechnung erfolgte neu nach den Einwohnern (Umlageprinzip). Das Bereinigen ist die eine Seite, unterschrieben wurde nur der Vertrag zum geförderten Ausbau. Der Vertragsentwurf wurde durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises VR geprüft.
Frau Möbius verliest die Beschlussvorlage
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten billigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zum Beitritt der Gemeinde Putgarten zur Sparte Breitband des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen in Form der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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