02.12.2020 - 6.7 Entlastung des Bürgermeisters für das SSV Lohme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Herr Ogilvie verlässt erneut die Reihen der Gemeindevertretung.

 

Die Gemeinde Lohme hat für das Städtebauliche Sondervermögen gemäß § 60 KV M-V für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 1 Abs. 1,2 und 4 KPG M-V dem Rechnungsprüfungsauschuss. Die Gemeinde kann sich als amtsangehörige Gemeinde stattdessen des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen. Nach § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme, übernimmt der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses. Hierzu hat er sich der NKHR-Beratung UG als sachverständigen Dritten bedient (§ 1 Abs. 5 Satz 2 KPG).

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Nord-Rügen hat auf seiner Sitzung am 16.01.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Gemeinde Lohme geprüft und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Er empfiehlt der Gemeindevertretung den geprüften Jahresabschluss 2015 in der Fassung vom 15.11.2019  festzustellen und den Bürgermeister uneingeschränkt zu entlasten, da der eingeschränkte Bestätigungsvermerk auf das Verwaltungshandeln des Amtes Nord-Rügen zurückzuführen ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Lohme entlastet den Bürgermeister der Gemeinde Lohme uneingeschränkt für das Haushaltsjahr 2015 für das SSV Lohme,.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind: Herr Ogilvie

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

3

0

3

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=6834&selfaction=print