02.12.2020 - 6.2 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 11.9.2020 den Beschluss  Nr. 052.07.016/19 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ gefasst. Die Kosten für die Planung wurden durch städtebaulichen Vorvertrag vom 17.1.2020 (Beschluss Nr. 052.07.034/19 vom 18.12.2019) auf den Antragsteller übertragen. Am 10.6.2020 wurde der Entwurf der Planung durch die Gemeindevertretung Lohme gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 052.07.056/20). Mit der gebilligten Planung wurde die Öffentlichkeit frühzeitig durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und online unter www.b-planpool.de vom  20.7.2020 bis zum 4.8.2020 beteiligt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 1.7.2020 bis 21.7.2020 durch Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.

Die Planung wurde angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 9.7.2020 beteiligt. Die öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 5.8.2020 bis 8.9.2020 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie online unter www.b-planpool.de. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte durch Aushänge in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und unter www.b-planpool.de vom 17.7.2020 bis 7.8.2020. Mit der Abwägung der eigegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

Die Abgeordnete kritisieren nach Abschluss des erläuternden Vortrages von Herrn Hertelt, dass im Vorfeld getroffene Absprachen mit Herrn Dr. Reith nicht in die Planungsunterlagen eingeflossen sind. Es wird Seitens der Abgeordneten grundsätzlich Zustimmung signalisiert, diese jedoch nur in Verbindung mit der Einhaltung der o.g. getroffen Absprachen. Herr Hertelt wird gebeten, diese Punkte einzuarbeiten und der Gemeindevertretung zur nächsten Sitzung (vermutlich im Januar) vorzulegen. Es wurde einstimmig beschlossen, diese Beschlussvorlage bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage