09.12.2020 - 6.4 Antrag auf Ergänzung/Änderung des Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Mit  Datum vom 18.8.2020  wurde ein Antrag auf Änderung/Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gestellt. Beantragt wird die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass Wohnungen für Betriebsinhaber/Betriebsleiter von im Plangebiet ansässigen Betrieben für zulässig erklärt werden. Die Antragstellerin ist Betreiberin von 4 Ferienhäusern im Plangebiet und würde gern eine Betriebswohnung zur Bewirtschaftung der Ferienhäuser im Plangebiet einrichten. In allen angrenzenden Bebauungsplänen in der Wittower Heide wurde dieses Recht festgesetzt, außer im B-Plan 11.1.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 einstimmig entschieden, der Gemeinde eine positive Entscheidung zu empfehlen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Glowe stimmt dem Antrag auf Änderung /Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ um die Aufnahme der Zulässigkeit von Betriebs- bzw. Betreiberwohnungen zu.
  2. Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt ein Honorarangebot einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag vorzubereiten, der die Kostenübernahme der Planung durch die Vorhabenträgerin klärt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=6921&selfaction=print