09.12.2020 - 6.5 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 2. T...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 10.6.2020 den Beschluss über die Aufstellung der 5. Änderung mit 2. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Süßling“ gefasst, da das betreute Wohnen an anderer Stelle im Gemeindegebiet (An den Boddenwiesen) entstehen soll. Der Beschluss wurde vom 24.6.2020 bis 9.7.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand durch Offenlage der Planunterlagen vom 13.7.2020 bis 31.7.2020 statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 26.6.2020 bis 15.7.2020 in den Schaukästen und auf der Homepage des Amtes. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden erfolgte durch Anschreiben vom 24.6.2020. Die Planung wurde angezeigt.

Die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 7.9.2020 bis 9.10.2020 durch Auslegung der Unterlagen im Amt Nord-Rügen und online unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte von 19.8.2020 bis 8.9.2020 in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes und online unter www.b-planpool.de. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 19.8.2020 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung informiert.

Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und des Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und der Nachbargemeinden zur 2. Teilaufhebung mit 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Süßling“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 2 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 2 Behörden und 3 Nachbargemeinden Stellungnahmen abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

b)    folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur  Planung:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern
  • Gemeinde Breege
  • Gemeinde Sagard
  • Gemeinde Lohme

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Glowe die 2. Teilaufhebung mit 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Süßling“  für den Bereich des festgesetzten betreuten Wohnens (Teilaufhebung) und den Parkplatz für das betreute Wohnen (Änderung) bestehend nur aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB werden gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 2. Teilaufhebung mit 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Süßling“ mit der Begründung mit dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung, und zusammenfassender Erklärung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

7

0

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage