09.12.2020 - 8.3 Vertretung der Gemeinde Wiek im Landschaftspfle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Wiek ist gemäß § 6 Abs. 3 Satzung des Landschaftspflegeverbandes Rügen e.V. ordentliches Mitglied im Landschaftspflegeverband Rügen e.V. Zur Wahrnehmung der Mitgliedspflichten und Teilnahme an den Vereinsversammlungen bedarf es eines ständigen Vertreters des Mitglieds. Gemäß § 10 Abs.1 S. 3 der Satzung des Landschaftspflegeverbandes Rügen e.V. ist dies bei Städten und Gemeinden der Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter.

Zuletzt nahm die Gemeindevertreterin Frau Friederike von Buddenbrock in ihrer Funktion als 2. stellvertretende Bürgermeisterin diese Aufgabe im Auftrage der Bürgermeisterin wahr. Die Kandidatur des Vertreters der Gemeinde Wiek in den Vorstand des Landschaftspflegeverbandes war ebenso Wille der Gemeinde.

In der konstituierende Sitzung des Landschaftspflegeverbands vom 09.09.2019 wurde Frau von Buddenbrock in ihrer Funktion als ordentliches Mitglied (Gemeinde Wiek) auf Vorschlag in den Vereinsvorstand gewählt.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wiek bestätigt die Gemeindevertreterin und zweite stellvertretende Bürgermeisterin Frau Friederike von Buddenbrock als ständige Vertreterin der Gemeinde im Landschaftspflegeverband Rügen e.V. Ebenso billigt die Gemeinde Wiek die Wahl der ständigen Vertreterin in den Vereinsvorstand. 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

8

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V