09.12.2020 - 6.4 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaush...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Herr Rekewitsch nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

Die Notwendigkeit der Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ergibt sich aus § 48 (2) Nr. 3 KA M-V. Der § 3 GemHVO regelt die Bestandteile einer Nachtragshaushaltssatzung.

Durch die Verringerung der Fördermittel bezüglich der Anschaffung des HLF 20 für die Feuerwehr Sagard ändert sich der aufzubringende Eigenanteil der Gemeinde. Dieser muss in einer Nachtragshaushaltsatzung und dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan dargestellt werden.

 

Hinweis des Bürgermeisters: Bitte um Aufnahme von zusätzlichen 10.000,- € für die Feuerwehr (Beschaffung eines Fahrzeuges), da die Öffentliche Ausschreibung über ein Planungsbüro erfolgen soll.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt die in der Anlage befindliche 1. Nachtragshaushaltssatzung und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit der Änderung ,Aufnahme zusätzliche Mittel öffentliche Ausschreibung Beschaffung Fahrzeug Feuerwehr, für das Haushaltsjahr 2021.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

13

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage