22.12.2020 - 5.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohme hat am 11.9.2020 den Beschluss  Nr. 052.07.016/19 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ gefasst. Die Kosten für die Planung wurden durch städtebaulichen Vorvertrag vom 17.1.2020 (Beschluss Nr. 052.07.034/19 vom 18.12.2019) auf den Antragsteller übertragen. Am 10.6.2020 wurde der Entwurf der Planung durch die Gemeindevertretung Lohme gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 052.07.056/20). Mit der gebilligten Planung wurde die Öffentlichkeit frühzeitig durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und online unter www.b-planpool.de vom  20.7.2020 bis zum 4.8.2020 beteiligt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 1.7.2020 bis 21.7.2020 durch Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde und auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.

Die Planung wurde angezeigt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 9.7.2020 beteiligt. Die öffentliche Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 5.8.2020 bis 8.9.2020 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie online unter www.b-planpool.de. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte durch Aushänge in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und unter www.b-planpool.de vom 17.7.2020 bis 7.8.2020. Mit der Abwägung der eigegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 22 „Arkonablick“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 16 von der Planung berührten Behörden und 3 Nachbargemeinde haben 14 Behörden und 2 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen 2 Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Wasser- und Bodenverband Rügen
  • EWE
  • Deutsche Telekom

 

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Bürger 1
  • Bürger 2

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur  Planung:

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
  • e.dis
  • Forstamt Rügen
  • Landesamt für Innere Verwaltung MV
  • Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Glowe
  • Gemeinde Sagard

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden und Bürger, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Lohme den Bebauungsplan Nr. 22 „Arkonablick Lohme“, aufgestellt nach § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren, für einen Bereich südlich der Straße „Ostseeblick“, westlich der neuen Erschließungsstraße und nördlich des Bolzplatzes in Lohme bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344)  zuletzt geändert durch das Gesetz  vom 19. November 2019 (GVOBl.MV S.682) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ mit der ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Lohme bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Arkonablick Lohme“ angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

4

 

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7024&selfaction=print