24.03.2021 - 7.9 Rücknahme des Widerspruchs der Gemeinde Lohme g...

Beschluss:
abgelehnt
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Protokoll

Die Sanierungssatzung als Grundlage für die Städtebauförderung der Gemeinde wurde am 30.03.2004 beschlossen. Mit den bereitgestellten Fördermitteln konnten Ziele und Zwecke, die mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes verfolgt wurden zum größten Teil erreicht werden. Die geplanten öffentlichen und privaten Maßnahmen sind teilweise umgesetzt worden. Die Sanierung im Ortskern war damit durchgeführt und es konnte entsprechend § 162 (2) BauGB die Aufhebung der Sanierungssatzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht werden. Dies unterstreicht auch die vom Zuwendungsgeber (Land MV) festgelegte Frist für die Durchführung der Sanierung zum 31.12.2017. Die entsprechende Schlussabrechnung (erarbeitet durch die BauBeCon) zu diesem Stichtag wurde im LFI eingereicht und geprüft. Mit dem Teilanerkennungs- und Teilrückforderungsbescheid vom 21.01.2020 wurden von der Gemeinde Lohme 338.449,55 EUR Fördermittel zurückgefordert. Diese wurden zurückgezahlt, gleichzeitig hatte die Gemeinde Lohme Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Mit diesem Sachverhalt wurde die Rechtsanwaltskanzlei Sievers in Greifswald konfrontiert. Coronabedingt konnte eine Prüfung der Unterlagen vor Ort nicht stattfinden, angeforderte Unterlagen wurden per mail übersandt. Nach rechtlicher Würdigung dieser teilte mir die Anwaltskanzlei mit, dass eine Rücknahme des Widerspruchs denkbar ist, sofern von Seiten der BauBeCon keine abweichende Einschätzung erfolgt. Im Zuge der Anhörung zum Teilrückforderungsbescheid hatte die BauBeCon bereits einen Großteil der letztendlich dem Bescheid zu Grunde liegenden Rückforderung für zutreffend erachtet. Nach Zustellung des Bescheides wurde der Gemeinde zur Zahlung und Anerkennung durch den Sanierungsträger geraten. Mit diesem endgültigen Bescheid des LFI ist die Sanierungsträgertätigkeit beendet.

 

Über diese Beschlussvorlage wird rege diskutiert:

Herr Rahn vertritt den Standpunkt, dass dieser Beschluss nicht zurückgenommen wird, Herr Sievers konnte nur Akten sichten die ihm zugesandt wurden. Ihm sollten alle Akten vorgelegt werden. Hier hat das Amt und die BauBeCon Fehler gemacht. Die Unterlagen müssen in Lohme auf neutralem Boden gesichtet werden, nicht im Amt. Eventuell muss auch das Amt in die Pflicht genommen werden. Ein Bescheid liegt nicht vor. Zeitdruck gibt es nicht. Der Widerspruch sollte aufrecht erhalten werden. Wenn alles geklärt ist, dann kann der Widerspruch immer noch zurück genommen werden.

Herr Kasten wäre für diese Beschlussvorlage, denn der Bescheid vom LFI war ja rechtens. Und Herr Sievers sollte alle Akten prüfen und ggf. muss gegen die BauBeCon und gegen das Amt vorgegangen werden.


Herr Burwitz ist gegen den Beschlussvorschlag von Frau Eichwald. Allein, dass die BauBeCon einschätzen soll, ob der Widerspruch zurück genommen werden soll oder nicht, ist nicht akzeptabel. Wo unserer Meinung nach die BauBeCon ursächlich verantwortlich ist für diese Zahlungen. Dafür ist es zu viel Geld für die Gemeinde und auch die Geschwindigkeit die seitens des Amtes an den Tag gelegt worden ist, diese Summe zu begleichen, ist sehr irritierend.

Nachvollziehbar ist ebenfalls nicht (es ist unglaubwürdig), dass eine solche Anwaltskanzlei in einem ganzen Jahr nicht einen einzigen Außentermin wahrgenommen hat.

Der Anwalt hatte doch gar keinen Gesamtüberblick über alle Sachverhalte, da nur ausgewählte Schreiben übersandt worden sind. Der Anwalt sollte gebeten werden nach Lohme zu kommen und auf neutralem Boden tätig werden.

3 Punkte wurden bemängelt: Wohnblock, zuviele Leistungen die an die BauBeCon bezahlt worden sind, (z.B. Abrechnung für 2 h Tätigkeit im Amt Fahrt von Bremen und zurück).

Anteil der Planungskosten ist deutlich zu hoch (üblich sind 10 % der investiven Dinge) und wir haben über 20 %. Es wurde zu viel Geld für Planungen ausgegeben, die nicht realisiert worden sind und es wurden bei der investiven Maßnahme Dorfplatz/Parkplatz Lohme – hier haben die Städtebaumittel nicht ausgereicht- hier wurden  Dorferneuerungsmittel mit dazu genommen, 16 Jahre später erst wurde dieser Fakt durch das Amt mitgeteilt. Dieser Zeitraum war dem LFI zu lange und ist nicht akzeptiert worden.

Herr Ogilvie unterstreicht noch einmal, dass er im besten Wissen,Vertrauen und mit viel Verantwortung alles mitgetragen hat. Der Block ist gut geworden. Es war nicht vorgesehen für den Parkplatz Gelder aus der Dorferneuerung zu nehmen. Die Kaserne war ein großer Mißstand. All dieses wurde nicht realisiert. Planungen wurden in Auftrag gegeben. Plädiert aber auch für Klärung der Angelegenheit, aber mit Augenmaß.

Herr Rahn: nochmals zum Block: Wenn es vorher klar gewesen wäre, dass wir zu 100 % die Kosten tragen müssen, nicht wie uns mitgeteilt worden ist nur zu 26 % - dann wäre die Gemeinde niemals mitgegangen und er verlangt hier zu 100 % das die BauBeCon dafür haftbar gemacht wird. Hier muss geprüft werden und ebenfalls, ob im Amt die Fehler lagen.

 

Es folgt die Abstimmung über den Beschluss.

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Widerspruch gegen den Teilanerkennungs- und Teilrückforderungsbescheid des LFI vom 21.01.2020 zur Schlussabrechnung Lohme zurück zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

0

6

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage