17.03.2021 - 6.4 Beschluss über die Änderung zur Verordnung über...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeindevertretung Glowe beschließt die Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Glowe.

Eine Änderung in der oben genannten Satzung ist erfolgt (vgl. gelb markierte Textpassagen gem. § 2 des Entwurfes der neuen Satzung über Erhebung der Parkgebühren (Parkgebührenordnung)). Der Parkplatz "Glowe Hafen" wird für Wohnmobile von 13,00 EUR auf 15,00 EUR erhöht (vgl. § 3 des Entwurfes der neuen Satzung über Erhebung der Parkgebühren (Parkgebührenordnung)). Der Parkplatz "Mehrzweckhalle" ist neu hinzugekommen (vgl. §§ 2, 3 des Entwurfes der neuen Satzung über Erhebung der Parkgebühren (Parkgebührenordnung)). 

 

Bei der Änderung der Parkgebührenordnung gilt zu bedenken, dass für den Parkplatz "Mehrzweckhalle" das Aufstellen eines Parkscheinautomaten nebst entsprechender Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zu genehmigen ist. Ein entsprechender Antrag ist durch das Amt Nord-Rügen bereits gestellt und es wird eine entsprechende Anordnung in nächster Zeit erwartet. Auch muss für diesen Parkplatz ein Parkscheinautomat beschafft werden. Hierzu wurden bereits Kostenvoranschläge eingeholt. Diese Kosten sind bereits im Haushalt der Gemeinde Glowe eingeplant.

 

Der Beschluss ist wie in der Sitzung des Hauptausschusses vom 24.02.2021 zu fassen, mit folgender Änderung:

Der Parkplatz "Glowe Hafen" wird für Wohnmobile von 13,00 EUR auf 20,00 EUR erhöht.

Die Gemeindevertreter stimmen einstimmig für die Änderung.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe  beschließt die  Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Glowe – Parkgebührenverordnung mit folgender Änderung:

-          Der Parkplatz "Glowe Hafen" wird für Wohnmobile von 13,00 EUR auf 20,00 EUR erhöht.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7612&selfaction=print