24.03.2021 - 6.3 Beschluss über die Billigung der Planunterlagen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll

Die Gemeinde Sagard hat am 4.12.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Alte Gärtnerei“ in Sagard östlich der Glower Straße und nördlich der Ernst-Thälmann-Straße gefasst (BE-Nr. GV 078.07.053/19). Der Beschluss wurde vom 9.12.2020 bis 3.1.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand vom 6.1.2020 bis 4.2.2020 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt.

Mit Beschluss Nr. GV 078.07.097/20 vom 4.3.2020 hat die Gemeinde Sagard den Entwurf eines städtebaulichen Vorvertrages beschlossen. Dieser Vorvertrag wurde am 20.7.2020 geschlossen. Die Planung wurde am 21.7.2020 beauftragt (Beschlussnummer: GV 078.07.110/20).

Nunmehr liegt der entsprechend des von der Gemeinde Sagard mit dem Aufstellungsbeschluss beschlossenen städtebaulichen Entwurfes erarbeitete Bebauungsplanentwurf vor. Dieser ist von der Gemeinde zu billigen für das weitere Verfahren.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sagard beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Alte Gärtnerei“ als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Planung ist anzuzeigen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 13

13

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage