08.04.2021 - 6.9 Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.9
- Datum:
- Do., 08.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Kerstin Clement
- Beschluss:
- vertagt
Protokoll
In der Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.2019 wurde das Amt beauftragt, eine Förderrichtlinie für die Gemeinde Dranske zu erarbeiten. Daraufhin wurde die beiliegende
Richtlinie zur Förderung von Trägern und gemeinnützigen Vereinen im sozialen und kulturellen Bereich in der Gemeinde Dranske erstellt.
Ferner wird darauf verwiesen, dass für das Jahr 2020 keine finanziellen Mittel für mögliche
Anträge in diesem Jahr geplant wurden. Im aktuellen Haushaltsjahr sind nur die jährlichen Zuschüsse an die Kindertagesstätte eingestellt (für Kindertag, Sommerfest, Adventsmarkt..)
Aus diesem Grund wurde das Inkrafttreten der Richtlinie geändert (neu ab 01.01.2021).
Es wird darum gebeten, der Verwaltung mitzuteilen, welche Planansätze künftig für die Förderung berücksichtigt werden sollen bzw. ob derartige Zuschüsse pauschal zu planen sind.
Über die Richtlinie wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend, Kultur
und Sport am 20.05.2020 und am 16.07.2020 sowie in der Gemeindevertretersitzung am 25.06.2020 beraten. Die Änderungen wurden entsprechend eingearbeitet.
Bitte § 6 besonders beachten, ob dieser tatsächlich Bestandteil der Richtlinie sein soll.
Sachverhalt wird verlesen. Im Sozialausschuss und auch im Hauptausschuss wurde diese Förderrichtlinie mehrfach besprochen und Einarbeitungen vorgenommen. Die vorliegende Richtlinie enthält diese Änderungen immer noch nicht.
Frau Riedel macht darauf aufmerksam, dass aus den Protokollen des Sozialausschusses keine Beschlussvorlagen geändert werden können, sondern es können nur Empfehlungen gegeben werden. Diese Änderungen müssen in der Gemeindevertretersitzung vorgetragen werden.
Herr Ahlers stellt folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, die Änderungen, die der Sozialausschuss vorgenommen hat und welche im Protokoll festgehalten wurden, in die Förderrichtlinie einzuarbeiten und zur Beschlussfassung in der Gemeindevertretersitzung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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91,8 kB
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86,1 kB
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261,4 kB
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