26.04.2021 - 6.1 Beschluss über die Haushaltspläne und Haushalts...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Protokoll

Nach § 45 (1) KV M-V, hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 45 (2) KV M-V, kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Haushaltsjahren getrennt, enthalten.

Nach § 46 (1) KV M-V, ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. Der § 46 (2 und 4) KV M-V i. V. m. § 1 ff. GemHVO-Doppik, regelt die Bestandteile des Haushaltsplanes und dessen Anlagen.

Nach § 6 GemHVO-Doppik sind bei der Erstellung eines Doppelhaushaltes im Haushaltsplan die Ansätze für Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt zu veranschlagen.

 

Frau Knebusch übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.

 

Frau von Buddenbrock äußert in Namen der FDP Fraktion mehrere Hinweise und Änderungsanträge, welche sich zum Teil auch auf das Haushaltssicherungskonzept beziehen.

 

Änderungsanträge der FDP (siehe auch Anlage 1) und Abstimmung über die Änderungsanträge:

 

 

  1. Steuern und ähnliche Abgaben:

Keine Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte ab 2023 und erneute Beratung über eine Gewerbesteuererhöhung sollte sich die örtliche Wirtschaft in 2022 deutlich erholen.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

4

5

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Stufenweise Erhöhung der Garagen- und Gartenpachten

2021/2022 um 2,5% jährlich

2023/2024 um    5% jährlich

2025/2026 um 7,5% jährlich

2027/2028 um  10% jährlich

2029/2030 um  10% jährlich

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

4

5

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Pachten für Gewerbe und Gewerbe BgA um 7,5 % jährlich in 2021/2022 erhöhen

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

4

4

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Pachten für Gewerbliche Gebäude, Miete Optiker um jährlich 2,5 % erhöhen.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

4

5

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Raummiete Scheune

Ansatz 2021 Reduzierung der Einnahmen um 50%

Ab 2022 Anhebung um 30% durchlaufend

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

5

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Unterhalt Feuerwehrhaus

Ansatz von 5000 EUR für den Fassadenputz entfernen, somit Reduzierung auf 10.200 EUR.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

2

6

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1. Transparenter Ausweis der Nebenkosten des „Vereinsheimes“ (wie Sportplatz und Kulturscheune) aufnehmen.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

4

5

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

 

  1. Verschieben der Maßnahme „Zürkvitz“ um ein Jahr, da Mittel vom Landkreis in 2021 definitiv nicht zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind dann 70 TEUR in 2024/2025 einzustellen.

 

Antrag wird von der FDP-Fraktion zurückgezogen.

 

  1. Eigenmittel aus dem Zürkvitz-Projekt vorsorglich als Mittel für den Brandschutz einzustellen.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

5

5

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

  1.  Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen Müllerweg um 50% reduzieren.

        Antrag wird von der FDP zurückgezogen.

 

Antrag Frau Harder:

Zürkvitz soll bis zur Klärung der korrekten Kosten aus dem Haushalt heraus genommen werden. Kosten für die Drehleiter sollen eingeplant bleiben, obwohl der Kauf nicht erfolgreich war. Der Ansatz soll anderweitig im Brandschutz verwenden werden.

 

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

10

10

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Die FDP bittet um eine Unterbrechung, um sich zur Beratung zurückziehen zu können.

Frau Harder unterbricht die Sitzung für eine 5 minütige Lüftungspause.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt die vorgelegten Haushaltspläne und Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 (Doppelhaushalt 2021/2022) mit den jeweiligen Stellenplänen und folgender Änderung:

-          Maßnahme Zürkvitz wird 2021 aus den Plan genommen und in 2022 muss es neu bewertet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 10

6

0

4

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage