21.08.2019 - 6.13 Abwägungs- und Feststellungsbeschluss über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Datum:
- Mi., 21.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 17.10.2018 den Beschluss Nr. 030.6.22-263/18 über die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, der Vorentwurf der Planung wurde gebilligt. Der Beschluss wurde vom 5.11.2018 bis 27.11.2018 öffentlich in den Schaukästen der Gemeinde und auf der homepage des Amtes Nord-Rügen bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 22.11.2018 bis 20.12.2018 durch Offenlage der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 5.11.2018 bis 27.11.2018 in den Schaukästen der Gemeinde und auf der homepage des Amtes Nord-Rügen. Die Planung wurde angezeigt. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 15.11.2018. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen wurden am 3.4.2019 abgewogen, der Entwurf mit dem Umweltbericht wurde am 3.4.2019 gebilligt und gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. (BE-Nr. 030.6.24-295/19). Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit dem Umweltbericht und umweltrelevanten Stellungnahmen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet wurde vom 11.6.2019 bis 16.7.2019 durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich, auf der homepage des Amtes und im Internet vom 22.5.2019 bis 13.6.2019. Die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 17.5.2019 beteiligt worden. Die Ausgliederung aus dem LSG wurde in Aussicht gestellt und mit Schreiben vom 20.5.2019 beantragt. Die Kosten für die Planung wurden gem. § 11 BauGB durch städtebaulichen Vorvertrag vom 12.7.2018 auf den Grundstückseigentümer umgelegt. Mit dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen. Die Genehmigung kann beantragt werden.
Beschluss
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 "Baldereck Nr. 8" vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe auch ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage): Von 16 berührten beteiligten Behörden und 3 Nachbargemeinden haben 10 Behörden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein (ausführliche Begründung in der Anlage).
a) berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
• Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
• Landesforst MV, Forstamt Rügen
b) teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:
• Landkreis Vorpommern-Rügen
c) folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur
Planung:
• IHK Rostock
• Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
• Handwerkskammer Ostmecklenburg/Vorpommern
• Straßenbauamt Stralsund
• Landesamt für Innere Verwaltung MV
• Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald
• Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
2. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
3. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glowe betreffend den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 "Baldereck Nr. 8" in Baldereck.
4. Die Begründung mit dem Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a BauGB werden gebilligt.
5. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung einzureichen, wenn die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ostrügen" erfolgt ist. Die Bekanntmachung der Genehmigung ist alsdann mit dem Flächennutzungsplan und mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a BauGB ortsüblich gem. § 10 und 6a BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung und die dem Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
105,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
393,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
69,3 kB
|