20.04.2021 - 6.1 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Frau Möbius verliest den Sachvortrag.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Putgarten hat am  15.10.2019 den Beschluss Nr. 071.07.019/19 über die  Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“ gefasst. Das Verfahren wurde nach § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchgeführt.

Der Beschluss wurde vom 5.11.2019 bis 21.11.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Am 16.6.2020 wurde der Entwurf der Planung von der Gemeindevertretung durch Beschluss gebilligt (Beschluss-Nr. 071.07.059/20). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 20.7.2020 bis 31.7.2020 im Amt Nord-Rügen bzw. im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 2.7.2020 bis 22.07.2020 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde und ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen.

Die Planung wurde am 2.9.2020 angezeigt; die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 7.7.2020 beteiligt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 3.8.2020 bis 4.9.2020 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die Bekanntmachung erfolgte vom 16.7.2020 bis 5.8.2020 ortsüblich in den Schaukästen der Gemeinde sowie ergänzend auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de.

Am 17.11.2020 hat die Gemeinde Putgarten beschlossen, dass die bislang ausnahmsweise zulässigen Ferienwohnungen gestrichen werden sollen, da sich Fernlüttkevitz zu einem reinen Wohnstandort entwickeln will. Eine erneute Auslegung und Trägerbeteiligung, wie am 17.11.2020 beschlossen ist nicht erforderlich, da ausschließlich Grundstücke der Gemeinde Putgarten beplant werden und keine Betroffenheit der Behörden oder der Öffentlichkeit erkennbar ist. (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB).

Mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist das Planverfahren nach dem BauGB abgeschlossen.

 

Sie erläutert den Beschluss, der bereits im Hauptausschuss ausführlich vorbesprochen wurde. Es wurden keine Fragen gestellt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde beschließt, aufgrund der Festlegungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB, die Punkte 2 bis 4 aus dem Beschluss GV 071.07.079/20 über die Änderung des Entwurfes des B-Planes Nr. 17 vom 17.11.2020 wieder aufzuheben, weil diese nicht erforderlich sind. (erneute Offenlage und Trägerbeteiligung)

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 10 von der Planung berührten Behörden und 1 Nachbargemeinde haben 8 Behörden und 1 Nachbargemeinde eine Stellungnahme abgegeben. Von der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).   

                   

a)     berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
  • Amt Nord-Rügen
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern

 

b)    teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

  • Landkreis Vorpommern-Rügen

 

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

  Planung:

  • Forstamt Rügen
  • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
  • Landesamt für Gesundheit und Soziales MV
  • IHK zu Rostock
  • Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinde Altenkirchen

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt die Behörden und Öffentlichkeit, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Putgarten den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“  betreffend den ehemaligen Sportplatz in Fernlüttkevitz sowie einen Bereich hinter dem Garagenkomplex bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 Landesbauordnung MV (LBauO MV) vom 15.10.2015 (GVOBl. MV 2015 S. 344)  zuletzt geändert durch das Gesetz  vom 19. November 2019 (GVOBl.MV S.682) beschlossen.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 17 „Wohngebiet Fernlüttkevitz“ mit der Begründung nach Vorlage der Verordnung zur Ausgliederung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Ostrügen“ ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Putgarten bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Gem. § 13b BauGB in Verbindung mit § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 anzupassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

7

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage