12.05.2021 - 6.1 Beschluss über den Brandschutzbedarfsplan der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 2 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfestellung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu ist eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Die Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden und der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen wurden durch das Ingenieurbüro ISBM GmbH aus Wolgast erstellt. Die Entwürfe wurden den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Gemeinden sowie den Wehrführern zur Verfügung gestellt. Nach Überarbeitung der Entwürfe liegen nun die Endfassungen der Brandschutzbedarfspläne vor. Diese sind nun durch die Beschlussorgane zu bestätigen.

 

Hinweis: Der Umwelt zu Liebe und um Kopierkosten einzusparen liegt dieser Beschlussvorlage nur der gemeindliche Brandschutzbedarfsplan bei. Der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen kann in der Amtsverwaltung eingesehen bzw. in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Krüger gibt die Information an die FFW, dass der Löschteich in Schmantevitz mal kontrolliert werden sollte.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung Breege stimmt dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Breege zu.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8301&selfaction=print