26.05.2021 - 5.1 Antrag auf Genehmigung der erweiterten Nutzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 26.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
Protokoll
Mit Datum vom 6.4.2021 beantragte die Weber-Kaminski-GbR die erweiterte Nutzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 A „Freizeit-Wassersportzentrum Nessy“ auf die von der Gemeinde Wiek zusätzlich angepachteten Flächen (Flurstücke 625/1 und 628/1 der Gemarkung Wiek, Flur 1) (Antrag in der Anlage 1). Ein Nutzungszweck wurde mit dem Pachtantrag, welcher bis zum 31.12.2029 abgeschlossen wurde, nicht angegeben.
Die Weber-Kaminski GbR nutzt die von der Gemeinde Wiek angepachteten Flurstücke und das Flurstück 629/3 der Kirchgemeinde Wiek als Surfcamp mit baulichen Anlagen (Zeltplätze, Container). Diese Nutzung ist bauordnungs- und bauplanungsrechtlich derzeitig nicht zulässig. Eine Zulässigkeit kann nur durch eine Bauleitplanung (z.B. Ergänzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) auf alle genutzten Flurstücke, nicht nur die der Gemeinde Wiek mit einer entsprechenden Flächennutzungsplanänderung erreicht werden. Hierfür wäre aber ein langfristiger Pachtvertrag Voraussetzung. Derzeitig weist der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Bereich der Flurstücke 525/1 und 628/1 und 629/3 eine Grünfläche aus.
Gem. § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne auszustellen, sobald und soweit es für eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet erden.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die für eine erforderliche Bauleitplanung für die 3 genutzten Flurstücke erforderliche Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss) für die Gemeindevertretersitzung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.
Diskussion zum BV
Herr Faralisch gibt den Hinweis, dass im 2. Absatz des Sachvortrages sicher das FS 625/1 gemeint ist.Herr Faralisch erklärt den Verfahrensgang bei einer Bauleitplanung.
Herr Schwuchow erfragt, warum ein langjähriger Pachtvertrag für eine Bauleitplanung notwendig ist. Darauf antwortet Herr Ulrich:
Dieser ist nur für den Investor wichtig, da dieser eine Sicherheit für die Investitionen braucht.
Für eine Bauleitplanung der Gemeinde ist der Pachtvertrag unerheblich.
Weiter erklärt Herr Schwuchow, dass die angefragten Waldflächen sich Zug um Zug zu einem Campingplatz entwickelt haben ohne dass die Gemeinde dieses gefördert hat.
Frau von Buddenbrock erklärt, dass in den bestehenden Pachtverträgen darauf verwiesen wird, dass kein Baurecht für die Flächen besteht.
Ihre Frage dazu: Will die Gemeinde an dieser Festlegung festhalten?
Herr Faralisch bestätigt, dass die Fehlnutzung des Grundstücks nunmehr bekannt sei.
Und stellt seinerseits die Frage: Will die Gemeinde dies über eine Bauleitplanung regeln?
Herr Schwuchow fragt, ob festgesetzt werden kann, wieviel Fläche als Campingplatz genutzt werden kann
Herr Ulrich gibt Ausführungen zur Planungshoheit der Gemeinde und dass über ein Bauleitplanverfahren die Nutzung, die Flächen und vieles mehr geregelt werden kann.
Die Gemeinde kann auch die bereits bestehende Fehlnutzung einschränken.
Frau Kley stellt fest, dass jetzt schon zu viel Wassersportler in diesen Bereichen sind.
Weiter fragt Sie ob dann die Sanitäranlagen ausreichend sind.
Herr Faralisch gibt die Frage an die Betreiber Herrn und Frau Müller weiter. Diese bestätigen, dass ihre sanitären Anlagen für bis zu 75 Personen ausreichen.
Frau von Buddenbrock erfragt bei den Betreibern wie viele Plätz außerhalb der Bestandsplatzes derzeit genutzt werden. Herr Müller antwortet 10 Plätz auf dem Sportplatzgelände und 7 Zelte in der Waldfläche.
Herr Faralich verliest den Sachverhalt und fragt:
Wer mit der positiven vorbereiteten Beschlussfassung einverstanden ist
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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348,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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325,9 kB
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