02.06.2021 - 7.9 Satzungsbeschluss über die 5. vereinfachte Ände...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe hat am 26.8.2020 den Aufstellungsbeschluss Nr. GV 030.07.109/20 über die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ gefasst. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Baufensters statt 2 aufgrund Erhalt der bestehenden Bebauung und Anbau eines Wintergartens statt Abbruch und Neubau. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert. Am 4.9.2020 wurde der städtebauliche Vertrag mit dem Eigentümer geschlossen (Beschluss-Nr. GV 030.07.116/20 vom 26.8.2020). Die Planung wurde am 8.9.2020 durch die Gemeinde beauftragt. Am 17.3.2021 wurde der Beschluss über die Billigung der Planunterlagen und die öffentliche Auslegung gefasst (Beschluss-Nr. GV 030.07.147/21). Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 18.3.2021 beteiligt, die Planung wurde angezeigt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 8.4.2021 bis 11.5.2021 im Amt Nord-Rügen (auf die Besonderheiten wegen der Corona-pandemie wurde verwiesen) und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Schaukästen, auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de vom23.3.2021 bis 13.4.2021. Es gingen nur 2 Hinweise , aber keine Anregungen und Bedenken von Bürgern oder Träger öffentlicher Belange ein. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden keine Hinweise und Anregungen von Bürgern vorgetragen; ebenso erhielten die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Rügen und der Nachbargemeinden Breege und Lohme nur 2 Hinweise und keine Anregungen. Eine Abwägung ist demnach nicht erforderlich.
  2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) beschließt die Gemeindevertretung Glowe die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ betreffend das Flurstück 1/503 der Gemarkung Wittower Heide Flur 11 , südlich der L 30 am westlichen Ortseingang von Glowe in der Wittower Heide bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung. Die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die festgesetzten örtlichen Bauvorschriften wurden nicht geändert.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die 5. vereinfachte Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 11.1. „Ferienhausanlage Wittower Heide“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 und § 10a Abs. 2 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Glowe bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 8

8

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8516&selfaction=print