16.06.2021 - 6.1 Grundsatzbeschluss zum Antrag auf Aufstellung e...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Mi., 16.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 21.3.2021 beantragten die neuen Eigentümer der Ferienanlage mit Gutshaus in Vorwerk die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die zusätzliche Errichtung von 7 Ferienhäusern, eines Schwimmbeckens, der Umnutzung des ehemaligen Gutshauses mit Gästezimmern, der Umnutzung des ehemaligen Stalls/Scheune in Ferienwohnungen, die Errichtung einer Bootshalle mit Solardach, die Aktivierung der alten Werkstätten/Lager als Nebengebäude, sowie die Errichtung einer Orangerie und eines Spielplatzes (Antrag in der Anlage).
Hinweise des Bauamtes:
Für den Bereich hat die Gemeinde bereits 2011 den Flächennutzungsplan geändert, lediglich die Werkstätten und Hallen sind in der Flächennutzungsplandarstellung nicht enthalten (Auszug aus dem B-Planpool in Anlage 2). Ob der Flächennutzungsplan ergänzt werden muss, ist im weiteren Planverfahren zu klären.
Die Gemeinde hat weiterhin bereits 2012 den Beschluss Nr. 17-77/12 vom 15.3.2012 gefasst, in welchem der Errichtung von 30 zusätzlichen Ferienhäusern zugestimmt wurde (Anlage 3).
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Umwelt hat in seiner Sitzung am 26.5.2021 über den Antrag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung, dem Antrag grundsätzlich zuzustimmen.
Beschluss
Beschluss:
- Dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Vorwerk für die zusätzliche Errichtung von 7 Ferienhäusern, eines Schwimmbeckens, der Umnutzung des ehemaligen Gutshauses mit Gästezimmern, der Umnutzung des ehemaligen Stalls/Scheune in Ferienwohnungen, die Errichtung einer Bootshalle mit Solardach, die Aktivierung der alten Werkstätten/Lager als Nebengebäude, sowie die Errichtung einer Orangerie und eines Spielplatzes wird grundsätzlich zugestimmt.
- Ob eine Ergänzung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird, ist im Planverfahren zu ermitteln.
- Dieser Beschluss ersetzt nicht die sich nach dem BauGB anschließenden Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der eventuell erforderlichen Ergänzung des Flächennutzungsplanes.
- Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, entsprechende Honorarangebote einzuholen und einen städtebaulichen Vorvertrag, welcher die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger regelt, zur Beschlussfassung vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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561,7 kB
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2
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410 kB
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3
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51,5 kB
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