22.08.2019 - 6.3 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske hat am 14.3.2018 den Grundsatzbeschluss Nr. 019.6.25-338/18 über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Straße "Am Ufer" gefasst". Am 12.7.2018 wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger geschlossen, der die Kostenübernahme regelt (Beschluss-Nr. 019.6.26-360/18 vom 24.5.2018). Am 18.7.2019 wurde die Planung beauftragt (Beschluss nr. 019.6.26-375/18 vom 24.5.2018). Am 14.2.2019 hat die Gemeinde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Am Ufer" als Bebauungsplan nach § 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen für Wohnbebauung gefasst und die Planunterlagen gebilligt und zur Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 019.6.30-434/19). Der Beschluss wurde vom 15.3.2019 bis 3.4.2019 in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 1.4.2019 bis 12.4.2019 durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen sowie im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte vom 15.3.2019 bis 3.4.2019 in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de. Die Träger öfffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.3.2019 beteiligt, die Planung wurde mit Schreiben vom 21.3.2019 angezeigt. Die öffentliche Auslegung fand vom 15.4.2019 bis 17.5.2019 durch Auslegung der Planunterlagen im Amt Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de statt. Die Bekanntmachung erfolgte vom 25.3.2019 bis 17.4.2019 in den Schaukästen der Gemeinde sowie auf der Homepage des Amtes Nord-Rügen und im Internet unter www.b-planpool.de . Während der öffentlichen Auslegung gingen 5 Stellungnahmen von Bürgern ein. Die Ausnahme von den Verboten des § 29 NatSchAG MV (Bauen im 150 m Gewässerschutzstreifen) wurde erteilt. Mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss ist das Planverfahren abgeschlossen.

 

Herr Kuhn erläutert kurz den Beschluss und die gesamte Vorgeschichte. Den Gemeindevertretern wurden alle Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Es erfolgt eine intensive Diskussion, verschiedene Standpunkte werden formuliert. Die Frage nach eventuellen Schadensersatzforderungen muss klar mit ja beantwortet werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1.  Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Hinweise und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 29 „Am Ufer“ hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Von 15 von der Planung berührten Behörden und 4 Nachbargemeinden haben 13 Behörden und 3 Nachbargemeinden eine Stellungnahme abgegeben. Von Bürgern gingen 5 Stellungnahmen ein (ausführliche Abwägungsentscheidung in der Anlage).    

a)  berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

         Wasser- und Bodenverband Rügen

         EWE

b)  teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von:

         Landkreis Vorpommern-Rügen

                                  Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

c)     folgende Behörden/Nachbargemeinden hatten keine Hinweise und Anregungen zur 

                        Planung:

         e.dis

         Deutsche Telekom

         Landesamt für Innere Verwaltung

         IHK zu Rostock

         Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

         Bergamt Stralsund

         Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

         Amt für Raumordnung und Landesplanung Greifswald

         Gemeinde Putgarten

         Gemeinde Wiek

         Gemeinde Breege

d)     Bürgerstellungnahmen

          Die 5 Stellungnahmen der Bürger wurden ausführlich behandelt (siehe Abwägungsentscheidung in der Anlage zum Beschluss), führten im                            Ergebnis jedoch zu keiner Planänderung.

.             2.   Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, die Behörden, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, unter Angabe von Gründen von diesem                              Ergebnis in Kenntnis zu setzen. 

 

3.     Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Dranske den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Ufer“ betreffend einen Bereich südlich der Straße "Am Ufer" in Dranske bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 

 

4.     Die Begründung wird gebilligt.

 

5.     Das Bauamt Nord-Rügen wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 29 „Am Ufer“ mit der Begründung ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 BauGB und der Hauptsatzung der Gemeinde Dranske bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung und die dem B-Plan zugrunde liegenden Vorschriften während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.     Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 angepasst.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

11

6

3

2

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage