22.08.2019 - 6.5 Beschluss über die öffentliche Widmung der Wend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Protokoll

Die Gemeinde Dranske hat im Durchführungsvertrag vom 2.6.2016 die Heideschutzgemeinschaft verpflichtet, im Eingangsbereich zur Freizeitwohnanlage "Ostseewind Kreptitz" und zur Erholungs- und Gartensiedlung "Kreptitzer Heide" e.V. einen Wendehammer zu errichten, da dort zum Zeitpunkt der Planaufstellung ein verkehrlicher Konflikt gesehen wurde. Dieser war vornehmlich dem Umstand geschuldet, dass sich hier  einer der wenigen mit dem Fahrzeug erreichbaren Zugänge zum Ostseestrand im Bereich der Gemeinde Dranske befindet. Hierzu wurde an der Gebietszufahrt ein ausreichend bemessener Wendeplatz in Verbindung mit Besucher-Stellplätzen errichtet. Diese neue Anlage ist laut Straßen- und Wegegesetz MV öffentlich zu widmen. Das Grundstück gehört der Gemeinde. Die Gemeinde ist Träger der Straßenbaulast.

 

Kurze Erläuterung dazu.

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Beschluss

Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dranske beschließt, den im Bereich der Ferienwohnanlage Kreptitzer Heide neu errichteten Wendehammer mit den 23 Besucherstellplätzen öffentlich nach § 7 Straßen- und Wegegesetz zu widmen.

2.    Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

11

11

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage