01.07.2021 - 7.1 Beratung zum Antrag auf Aufstellung eines vorha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Do., 01.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bauleitplanung
- Bearbeiter:
- Birgit Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Protokoll
Mit Datum vom 23.3.2021 hat Dipl. Ing Sager für die RS Immobillien Gesellschaft mit Sitz in Neuwied bei Koblenz die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück der ehemaligen Realschule in Dranske (Flurstück 41/112 der Gemarkung Dranske Flur 4) beantragt. Es sollen Ein- und 2-Familienhäuser errichtet werden.
Hinweise des Bauamtes:
Derzeitig befindet sich das Grundstück im Außenbereich nach § 35 BauGB. Baurecht ist nur über die Aufstellung einer Bauleitplanung und Änderung des Flächennutzungsplanes möglich. Derzeitig weist der rechtswirksame Flächennutzungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ aus.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt möge entscheiden, ob die erforderliche Beschlussvorlage für die Gemeindevertretersitzung durch die Amtsverwaltung zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.
Herr Sager stellt sich vor. Er beabsichtigt, dieses Grundstück zu kaufen und zu entwickeln, wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird.
Herr Mill: Wurde von der Gemeinde beauftragt, den B-Plan 23 anzupassen und Größe und Art der sachlichen Nutzung. Hier geht es um die Differenzierung der Mischnutzung (Dauerwohnen und Ferienwohnungen).Im Herbst wird ein Vorentwurf zur Nutzungsaufteilung vorliegen. Parallel dazu wird das Gebiet der ehemaligen Realschule entwickelt. Dazu muss ein vorhabenbezogener B-Plan erarbeitet werden. Vom Altbestand (Schulgebäude und Turnhalle) geht eine große Gefährdung aus – dieser muss dringend abgerissen werden. Der Entwurf von Herrn Sager – Einzel- und Doppelhäuser – ist realistisch. Es wurde noch keine Nutzungsart festgelegt, Herr Sager wünscht sich eine Nutzung als Dauerwohnung bzw. Ferienwohnung. Die Fläche von 9000 m² wird mit ca. 25 Häusern geplant.
Herr Dippe ist der Ansicht, dass das Dauerwohnen zu favorisieren ist. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht, die Gebäude müssen zwingend abgerissen werden.
Herr Kuhn schlägt vor, dass dieses Projekt noch einmal im Bauausschuss vorgestellt wird, da ein B-Plan erarbeitet und der Flächennutzungsplan geändert werden müsste.
Anlagen zur Vorlage
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