05.08.2021 - 4.2 Entwicklung des Standortes der ehemaligen Bunde...

Reduzieren

Protokoll

Herr Schmidt von der Christburk GmbH stellte in der Gemeindevertretersitzung am 1.7.2021  sich und seine Firma vor. Seine Firma hat das Grundstück der ehemaligen Bundeswehrliegenschaft in Lancken für sich reserviert und möchte die Fläche im Rahmen eines B-Planes entwickeln.

 

Das Projekt wurde den Gemeindevertretern anhand von Plänen vorgestellt (Anlage). Die Fläche umfasst 3,3 ha. Geplant ist mit einer GRZ von unter 0,3 (ca. 9.900 m² Gebäudegrundfläche) und einer GFZ von unter 0,8 ( 2 bzw. 3 Vollgeschosse zuzüglich  ausgebautem Dachgeschoss). Die Bestandsgebäude müssen abgerissen werden Die Größe der Bestandsgebäude beträgt 2.020 m². Das entspricht einer GRZ im Bestand von 0,06. Auf einer Wohnfläche von ca. 20.000 m² sollen Wohnungen und auch gewerbliche Räume entstehen. Die Idee ist, hier den ländlichen Charakter mit einer Art Landgut zu entwickeln. Die Wohnungen sollen Eigentumswohnungen, aber auch Mietwohnungen sein. Es wird durch den Vorhabenträger Wert auf die Eigenständigkeit der Siedlungsanlage gelegt, Gewerbe des Grundbedarfs wären in der Anlage möglich (Bäcker, Imbiss – dazu muss noch eine Marktanalyse erfolgen).

 

Die Gemeindevertreter wiesen in der Sitzung am 1.7.2021 darauf hin, dass die Gemeinde  einen rechtsgültigen Beschluss gefasst hat, dass diese Fläche nicht bebaut werden soll.

 

Die Gemeindevertreter verwiesen das Anliegen von der Christburk GmbH zurück in den Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung.

 

Der Bauausschuss möge für die erforderliche Beschlussfassung in der Gemeinde entscheiden, ob dem beantragten Vorhaben grundsätzlich zugestimmt wird.

 

Herr Heese verliest den Sachverhalt.

 

Herr Marzahn schlägt vor, diesem Projekt nicht stattzugeben, hier könnte ein Parkplatz für Kurzzeitcamper entstehen.

Herr Große stellt fest, dass es sich um einen städtebaulich sehr guten Entwurf handelt und man mit dem Planer unbedingt ins Gespräch kommen sollte. Eventuell könnte die Gebäudeanzahl verringert werden. Eine pauschale Abweisung des Projektes sollte nicht erfolgen. Auch hier haben wir mit diesem Projekt die Möglichkeit Ruinen beseitigen zu lassen. Frau John macht den Vorschlag, die Planung in Richtung Jugendzentrum zu lenken.

Herr Kuhn erläutert noch einmal kurz die Abfolge nach erfolgter Versteigerung. Im Vorfeld haben sich viele Interessenten erkundigt, welche Möglichkeiten einer Bebauung überhaupt  bestehen. Der Käufer des Areals hat keine Informationen von der Gemeinde eingeholt.

Herr Petermann erinnert daran, dass es einen rechtsgültigen Beschluss gibt, der nicht geändert werden sollte. 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeinde dem Vorhaben zuzustimmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 7

2

4

1

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://nordruegen.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8972&selfaction=print