04.08.2021 - 4.2 Antrag auf Aufstellung von Verkehrseinrichtunge...

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Protokoll

In der Waldsiedlung Höhe Hausnummer 58 – 65 haben die Bürger bemängelt, dass die Fahrzeuge, trotz Anordnung des Verkehrszeichens 274.1 „30 km/h-Zone“, zu schnell fahren. Aus Sorge um Leib und Leben sollen hier Fahrbahnschwellen errichtet werden (vgl. § 40 StVO i. V. m. Zu Zeichen 112 Unebene Fahrbahn Verwaltungsvorschriften). Da es sich bei dem Wohngebiet „Waldsiedlung“ um ein Wohngebiet mit geringen Verkehrsaufkommen handelt, können entsprechende Fahrbahnschwellen aufgebracht werden. Diese verhindern sodann ein Rasen der Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn. Ein verkehrsberuhigter Bereich wurde im Vorfeld avisiert, aber nicht als sinnvoll erachtet, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, gibt das Wohngebiet in der Waldsiedlung die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht her. Für das Aufbringen von Fahrbahnschwellen gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung, was technische Ausführungsbestimmungen angeht. Zusätzlich sollte das Verkehrszeichen 112 „unebene Fahrbahn“ rechtzeitig vor der Bodenschwelle aufgestellt werden.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glowe beschließt, das Amt Nord-Rügen zu beauftragen, Tempo- und Fahrbahnschwellen und das Warnzeichen VZ 112 „unebene Fahrbahn“ entlang der Waldsiedlung im Bereich der Hausnummer 55 bis 65 aufzustellen (vgl. Lageplan).

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

5

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V

 

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Anlagen zur Vorlage