18.08.2021 - 5.1 Anpassung kommunaler Mieten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Mi., 18.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeiter:
- Gabriela von der Aa
Protokoll
Es ist erforderlich die Kaltmieten zu erhöhen, um den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern zu finanzieren. Bisher wurden die Rauchwarnmelder gemietet, sodass eine Anschaffung nicht erforderlich war. Es gibt jedoch seit 2021 keine Firmen mehr, die diese Leistung anbieten.
Deshalb ist es erforderlich diese Rauchwarnmelder anzuschaffen und in Folge selbst zu unterhalten.
In den Wohnungen mit Mietverträgen nach den 31.12.2019 sind diese Investitionen bereits inkludiert.
Die Kaltmieten der kommunalen Wohnungen in der Gemeinde Wiek wurden seit mehr als 15 Monaten nicht angepasst.
Frau von Buddenbrock ergreift zu diesem TOP das Wort und bedauert, dass Frau Harder als Geschäftsführerin der Wohnungsverwaltung (EDW mbH) nicht anwesend ist, um einige Erläuterungen zum Sachverhalt zu geben. Da ein Ausschussmitglied Mieter einer kommunalen Wohnung ist, wird er - um die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung im Nachhinein nicht zu gefährden - von der Diskussion und Abstimmung als befangen ausgeschlossen. Hierzu verliest sie einen entsprechenden Hinweis der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Nord-Rügen.
Frau von Buddenbrock führt aus, dass die bisherigen Rauchmelder in den kommunalen Wohnungen bisher bei einer Firma gemietet waren. Hierzu gehörten auch die Wartung und Überprüfung. In diesem Jahr müssen, auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, neue Rauchwarnmelder installiert werden. Es gibt seit 2021 keine Firmen, die die bisherigen Leistungen anbieten. Somit müssen die neuen Rauchwarnmelder durch den Vermieter gekauft und eingebaut werden. Mit der Erhöhung der Kaltmieten um 2,2 %/m2 sollen die anfallenden Kosten für die Gemeinde kompensiert werden. Im Gegenzug würden die dann wegfallenden Kosten für die Miete nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet. Für die Mieter würden im Grunde keine höhere Belastungen entstehen.
Frau von Buddenbrock weist darauf hin, dass für eine pauschale Erhöhung der Kaltmieten kein Bezugspunkt (konkrete Kosten pro Wohneinheit) vorhanden ist, welcher eine derartige Erhöhung rechtfertigt.
Sie legt einen von ihr geänderten Beschussvorschlag vor, der sich hinsichtlich der Erhöhung der Kaltmieten zum Ausgleich der Investitionskosten auf die §§ 555b, 555c und 559 BGB bezieht.
Sie legt den Ausschussmitgliedern einen geänderten Beschlussvorschlag vor und bittet die Ausschussmitglieder, darüber abzustimmen (Anlage 1).
Frau Knebusch möchte den geänderten Vorschlag erst einmal prüfen und bittet daher, den TOP zurückzustellen, was die anderen Ausschussmitglieder jedoch ablehnen.
Nachfolgend geänderter Beschlussvorschlag kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt für die vor dem 01.01.2020 geschlossenen Mietverträge für die kommunalen Wohnungen eine Erhöhung der Kaltmiete gemäß BGB §§ 555b und 555c sowie 559. Grund sind Investitionskosten für Rauchmelder, die in Höhe von 8% p.a. der jeweiligen zurechenbaren Kosten pro Wohneinheit umgelegt werden können. Die zurechenbaren Wartungskosten sind in die Nebenkostenabrechnungen aufzunehmen. Umgesetzt wird die Maßnahme durch die EDW mbH im Rahmen ihres Verwaltungsauftrages.