24.08.2021 - 4.2 Anpassung kommunaler Mieten

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Protokoll

Es ist erforderlich die Kaltmieten zu erhöhen, um den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern zu finanzieren. Bisher wurden die Rauchwarnmelder gemietet, sodass eine Anschaffung nicht erforderlich war. Es gibt jedoch seit 2021 keine Firmen mehr, die diese Leistung anbieten.

 

Deshalb ist es erforderlich diese Rauchwarnmelder anzuschaffen und in Folge selbst zu unterhalten.

 

In den Wohnungen mit Mietverträgen nach den 31.12.2019 sind diese Investitionen bereits inkludiert.

 

Die Kaltmieten der kommunalen Wohnungen in der Gemeinde Wiek wurden seit mehr als 15 Monaten nicht angepasst.

 

Frau Kieck informiert über eine E-Mail, die sie von Frau von Buddenbrock zum TOP erhalten hat. In dieser weist sie darauf hin, dass Mieter der kommunalen Wohnungen von der Teilnahme an diesem TOP als befangen ausgeschlossen sind, um die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung im Nachhinein nicht zu gefährden. Einen entsprechenden Hinweis hatte sie für die Abstimmung im Wirtschaftsausschuss am 18.08.2021 von der Leitenden Verwaltungsbeamtin des Amtes Nord-Rügen erhalten.

 

Frau Harder (Geschäftsführerin der EDW mbH) erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Sie verdeutlicht die Notwendigkeit des Beschlusses, da bei einer Ablehnung die Anschaffungs- und Folgekosten allein durch die Gemeinde Wiek, als Vermieter, zu tragen wären.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiek beschließt für die vor dem 01.01.2020 geschlossenen Mietverträge für die kommunalen Wohnungen eine Erhöhung der Kaltmiete um 2,2 % pro Quadratmeter und Monat zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 4

1

1

1

1

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V