26.08.2021 - 6.1 Beschluss zur Aufgabenübertragung an das Amt No...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Anja Schwanck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Gemäß § 2 (1) des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfestellung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Die Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden und der übergeordnete Brandschutzbedarfsplan des Amtes Nord-Rügen wurden erstellt und liegen zur Beschlussfassung in den Gemeinden vor.
Daraus ergibt sich, dass für die Versorgung der Gemeinden auf Wittow ein Hubrettungsgerät (Drehleiter) vorzuhalten ist, um die Pflichtaufgabe des Brandschutzes sicher zu stellen.
Empfohlen wird die Stationierung in der FFW Altenkirchen. Eine Unterbringung der Drehleiter im Gerätehaus der FFW Altenkirchen wäre möglich. Alle Gemeinden auf Wittow sollen die Drehleiter für Einsatzfälle anfordern können.
Derzeit steht die Drehleiter der Stadt Bergen auf Rügen zum Verkauf. Das Amt Nord-Rügen hat ein Angebot in Höhe von 50.000 € abgegeben.
Eine neue Drehleiter kostet ca. 800.000,00 €. Auch bei einer Förderung ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu tragen.
Die Kosten für die Drehleiter würden dann durch eine Sonderamtsumlage der Wittower Gemeinden und der Gemeinde Glowe getragen werden müssen.
Die Sonderamtsumlage wurde berechnet anhand der prozentualen Anteile an der Amtsumlage für 2021 in Bezug auf die Gemeinden der Halbinsel Wittow und der Gemeinde Glowe. Die Sonderamtsumlage würde für ein volles Jahr für die Gemeinde Dranske 1.058,44 € betragen. Für das Jahr 2021 ist eine anteilige Sonderamtsumlage, ab Anschaffung, in Höhe von 352,81 € zu zahlen.
Die jährliche Sonderamtsumlage ist 10 Jahre lang an das Amt zu zahlen, da die Drehleiter mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen wird. Entsprechend § 6(1) der Hauptsatzungen der Gemeinden können die Bürgermeister die Entscheidung über die Bereitstellung der finanziellen Mittel entscheiden, jedoch nicht über die Aufgabenübertragung an das Amt Nord-Rügen.
Auch die jährlich anfallenden Wartungskosten (ca. 2.500,00 € /Jahr) würden im Rahmen einer Sonderamtsumlage auf die Wittower Gemeinden und die Gemeinde Glowe verteilt werden.
Das Amt Nord-Rügen schlägt daher vor, dass die Gemeinden die Beschaffung einer Drehleiter auf das Amt Nord-Rügen übertragen.
Der Sachverhalt wird verlesen. Die Drehleiter aus Binz steht nicht mehr zur Verfügung. Diese Drehleiter von der FFW Bergen hat alle Zertifikate. Es wurden bereits Vorgespräche geführt und die FFW Bergen ist bereit, an das Amt Nord-Rügen zu verkaufen.
Herr Sedler erklärt, dass die Drehleiter seit 1995 in Bergen ist und aktiv bis Januar 2021 genutzt wurde. Der Reifensatz wurde komplett vor zwei Jahren gewechselt. Die große Wartung wird alle 10 Jahre fällig und kostet zwischen 10.000 bis 20.000 Euro. Eine Sicherheitsprüfung erfolgt jedes Jahr. Die Leiter steht bereits in Altenkirchen. Alle Feuerwehren von Wittow + Glowe erhalten durch die Kameraden der FFW Bergen kostenlose Schulungen.