08.09.2021 - 5.2 Beschluss über die Erarbeitung eines städtebaul...

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Protokoll

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wiek hat in seiner Sitzung am 16.6.2021 beschlossen, den Antrag der Weber-Kaminski-GbR auf Aufstellung einer Bauleitplanung zur Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 A „Freizeit- und Wassersportzentrum Nessy“ zurückzustellen. Die Gemeinde Wiek will eine Gesamtkonzeption für den Bereich Camping/Surfen erarbeiten und am Ergebnis entscheiden, ob und inwieweit diesem Antrag auf Erweiterung des bestehenden Platzes zugestimmt werden kann.

 

Für die geplante Erarbeitung einer Gesamtkonzeption bietet sich das Planungsinstrument des städtebaulichen Rahmenplanes an. Ein städtebaulicher Rahmenplan ist ein informelles Planwerk mit dem Zweck, im Vorfeld der rechtsverbindlichen Planung durch kooperative Prozesse mögliche Konflikte zu beseitigen oder auszugleichen. Er dient der Konkretisierung der Entwicklungsziele für einen gemeindlichen Teilbereich.

 

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor, welchen Frau Harder nach Erteilung des Rederechts näher erläutert. Nach ihrer Auffassung beruhe die Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wiek in der Sitzung vom 16.06.2021 auf einem Missverständnis. Der Grund für die Zurückstellung war maßgeblich die Problematik der Entscheidung über das dem B-Plan zugrundeliegenden Gebiet. Sie erklärt, dass von dem städtebaulichen Rahmenplan keine rechtlichen Wirkungen ausgehen. Auch sei das hier gegenständliche Gebiet für einen derartigen Plan nicht groß genug. Frau Harder schlägt daher vor, sich über das Gebiet des zu entwickelnden Bebauungsplanes zu verständigen. Hierzu legt sie einen Lageplan vor (siehe Anlage 1), aus welchem sich zunächst die in Frage kommenden gemeindlichen Flächen (pink) und die privaten Flächen ergeben.

 

Frau Harder regt an darüber nachzudenken, die an den B-Plan Nr. 2 A angrenzenden gemeindlichen Flächen (hier: Gemarkung Wiek, Flur 1, Flurstücke 625/1 u. 625/3) für einen etwaigen B-Plan zu verwenden (Entwicklung des angrenzenden Bereichs). Sie schlägt für die im B-Plan festzusetzende Nutzungsart eine Nutzung als Parkplatz vor (Verweis auf Erfahrungen des Amtes Nord-Rügen mit Planung Parkplatz in Hagen bzw. in Putgarten). Der Parkplatz soll über die Straße befahren werden, die zum Wohngebiet führt und mit einem Schrankensystem versehen werden. Die bestehenden „Flächen“ an der Straße sollen mit Bäumen bepflanzt werden, um dort ein Parken zu unterbinden.

 

Die Ausschussmitglieder und die anwesenden Gemeindevertreter diskutieren über die Größe des B-Plan-Gebietes auf der Grundlage des vorgelegten Lageplanes (Anlage 1). Hierbei wird insb. von Herrn Schwuchow auf die Problematik der Überplanung von privaten Flächen hingewiesen. Zudem hebt Herr Hein hervor, dass sich in dem vorgeschlagenen Bereich der Sportplatz befindet, welcher jedoch „verschoben“ werden könnte. Hinsichtlich der Problematik des Sportplatzes weist Frau Harder insb. darauf hin, dass der Sportplatz in Altenkirchen nunmehr saniert werden soll, sodass dort der Altenkirchener Fußballverein trainieren könnte, welcher den Sportplatz in Wiek hauptsächlich nutzt.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich, sodann dass die gesamte im Lageplan mit einer roten Linie umgebene Fläche die Grundlage für den B-Plan bilden könnte.

 

Den Gegenstand der Diskussion bildet weiterhin die beabsichtigte Nutzung des B-Plan-Gebietes. Der Vorsitzende und Herr Hein schlagen insb. vor, dass das Gebiet neben der Nutzung als Parkplatz auch für Veranstaltungen genutzt werden könnte. Dem Vorschlag wird grundsätzlich zugestimmt.

 

Der Vorsitzende fasst sodann das Ergebnis der Beratungen zusammen und erklärt, dass eine Entscheidung über den TOP 5.3 zurückgestellt werden soll.

 

Das Amt Nord-Rügen wird beauftragt, einen Grundsatzbeschluss für die Überplanung des mit der roten Linie umgrenzten Gebietes des als Anlage 1 beigefügten Lageplanes vorzubereiten über welchen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr der Gemeinde Wiek beraten werden soll.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

 5

4

1

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V