08.09.2021 - 5.3 Antrag des Grundstückseigentümers auf Aufstellu...

Reduzieren

Protokoll

Mit Datum vom 4.8.2021 hat der neue Eigentümer der Flurstücke 112 und 11/2 der Gemarkung Wiek, Flur 1 seine Planungsabsichten konkretisiert und einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung von Mehrgenerationenhäusern mit hoher Energieeffizienz mit kleineren Gewerbeeinheiten gestellt (ausführlicher Antrag in der Anlage).

 

Hinweise des Bauamtes zur Entscheidungsfindung:

Die Grundstücke befinden sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Für eine bauliche Entwicklung muss eine Bauleitplanung durch die Gemeinde aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan muss bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ergänzt werden (§ 8 Abs. 2 BauGB). Derzeitig sind die beantragten Flächen im Flächennutzungsplan unbeplant, da sie in der Genehmigung von 1993 als Gewerbegebiet versagt wurden.

 

Die Gemeinden haben Bauleitpläne auszustellen, sobald und soweit es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht kein Anspruch. Ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden (§ 1 Abs. 3 BauGB)

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr möge entscheiden, ob die für die Gemeindevertretung erforderliche Beschlussvorlage zustimmend oder ablehnend vorbereitet werden soll.

 

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt vor und weist auf die Anwesenheit des Antragsstellers Herr Keil hin. Hierbei wird auf das bereits stattgefundene Gespräch zur Vorstellung des Vorhabens näher eingegangen, wobei erneut die Problematik der Lärmbelastung durch den angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb hervorgehoben wird.

 

Den Gegenstand der folgenden Auseinandersetzung bildet sodann, der durch die Raumordnung eingegrenzte Wohnraumbedarf für die Gemeinde Wiek. Frau Harder erläutert diesbezüglich die Problematik der Einordnung des Wohnraumbedarfs durch die Raumordnung näher, welches zu einer Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Gemeindevertretern führt. Hierbei wird auch seitens des Vorsitzenden die Gefahr gesehen, dass bei Zulassung des hier gegenständlichen Antrages im weiteren Verlauf die Wohnraumschaffung durch die Gemeinde Wiek selbst erschwert bzw. ausgeschlossen wird, da durch die Raumordnung der Schaffung von Wohnraum zugestimmt werden muss.

 

Zudem wird problematisiert, dass im „Außenbereich“ Wohnungen geschaffen werden sollen, obwohl im Ort selbst Wohnbauflächen zur Verfügung stehen würden. So äußerte insb. Frau Knebusch, dass der Bereich der Neubauten „Blöcke“ für eine Neuplanung der Wohnbebauung vorgesehen sein soll.

 

Herr Schwuchow spricht sich zunächst für die Schaffung von Wohnraum aus. Er hebt jedoch kritisch die durch den landwirtschaftlichen Betrieb entstehende Lärmbelastung, die nicht ausreichenden Rohrleitungen und die Problematik der Ableitung des Regenwassers hervor. Er sehe zudem kein Bedarf für das geplante „Coworking“.

 

Im weiteren Verlauf wird Herr Keil gebeten, das Projekt näher vorzustellen. Dieser erläutert sein Begehren das Gelände zu entwickeln und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen näher. Die angesprochene Problematik der Zulassung von Wohnraum durch die Raumordnung sei für ihn nicht verständlich. Die Lärmbelastung sehe er nicht, da insb. die Trocknungsanlage nur für einen bestimmten Zeitraum in Betrieb sei.

 

Mit dem Vortrag des Herrn Keil wird sich sodann kritisch auseinandergesetzt.

 

Frau Harder betont zusammenfassend erneut, dass die Vorgaben der Raumordnung bindend seien. Es besteht die erhebliche Gefahr, dass bei Zustimmung der Gemeinde zu diesem Projekt, die geplante gemeindliche Wohnbebauung durch die Raumordnung verwehrt wird.

 

Herr Hein fragt insoweit nach, wie viele Wohnungen durch das Vorhaben geschaffen werden sollen. Herr Keil antwortet sodann, dass das Projekt ca. 20- 30 Wohnungen umfasst.

 

Frau Harder betont, dass nur in Grundzentren die Schaffung einer Wohnbebauung zulässig ist, Wiek stelle jedoch kein Grundzentrum dar. Weiterhin stelle sich die Problematik auch bei dem TOP 5.4 bzgl. der geplanten Wohnbebauung in Zürkvitz.

 

Es kommt im Folgenden zur Abstimmung:

-          Zustimmende Vorbereitung der Beschlussvorlage mit der Voraussetzung der Prüfung, wie viele Wohnungen durch die Raumordnung überhaupt in Wiek zugelassen werden können: 2 Stimmen

-          Ablehnende Vorbereitung: 2 Stimmen

-          1 Enthaltung

 

Nach der Abstimmung kommt es hinsichtlich der durch die Raumordnung begrenzten Anzahl an Wohnungen erneut zu einer Diskussion. Es ist derzeit unklar, wie viele Wohnungen überhaupt dargestellt werden können.

 

Frau Harder betont die Notwendigkeit einer Datenerhebung zur Klärung der Problematik.

 

Der Vorsitzende erklärt sodann, dass der TOP 5.3 zurückgestellt werden soll. Es kann derzeit keine Entscheidung erfolgen, da unklar ist, welche Anzahl an Wohnungen zulässig ist.

 

Das Amt wird daher beauftragt, die entsprechenden Daten im Zusammenhang mit der Raumordnung über die Anzahl der zulässigen Wohnbebauung in der Gemeinde Wiek zu erheben. Es ist zu klären, in welchem Umfang die Schaffung von Wohnraum möglich ist. Nach der Datenerhebung sei eine Entscheidung über den TOP 5.3 möglich.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage