01.09.2021 - 6.4 Anpassung kommunaler Mieten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es ist erforderlich die Kaltmieten zu erhöhen um den Einbau von neuen Rauchwarnmeldern zu finanzieren. Bisher wurden die Rauchwarnmelder gemietet, sodass eine Anschaffung nicht erforderlich war. Es gibt jedoch seit 2021 keine Firmen mehr, die diese Leistung anbieten.

Deshalb ist es erforderlich diese Rauchwarnmelder anzuschaffen und in Folge selbst zu unterhalten.

In den Wohnungen mit Mietverträgen nach den 31.12.2018 sind diese Investitionen bereits inkludiert.

Die Kaltmieten der kommunalen Wohnungen in der Gemeinde Breege wurden seit mehr als 36 Monaten nicht angepasst.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Gemeinde Breege beschließt für die vor dem 01.01.2019 geschlossenen Mietverträge für die kommunalen Wohnungen eine Erhöhung  der Kaltmiete um 2,2 %, jedoch maximal auf eine Kaltmiete von 5,32 €  pro Quadratmeter und Monat zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Abstimmungsergebnis

 

Ausgeschlossen ist/sind:

Abstimmungsergebnisse

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.*

9

9

0

0

0

* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 24 der KV M-V