19.10.2021 - 6.2 Leitbild der Gemeinde Putgarten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 19.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Daniel Wolf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Protokoll
Im Jahr 2012 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Doppik für alle Gemeinden zur Pflicht. Die GemHVO- Doppik §4 (2) schreibt vor, dass hierbei auch Ziele und Kennzahlen für die wesentlichen Produkte definiert und ausgewertet werden müssen. Aktuell sind weder Ziele noch Kennzahlen definiert, dies wurde bisher mehrfach in den vorangegangenen Jahresabschlüssen der Gemeinde bei der Prüfung moniert.
Künftig erhalten ausschließlich Gemeinden, welche Ziele und Kennzahlen definiert haben und diese auswerten, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk bei deren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund ist die vollständige Umsetzung der Gem-HVO zwingend notwendig.
Das Leibild spiegelt die wesentlichen Merkmale und die langfristige Zielausrichtung der Gemeinde Putgarten dar.
Im Leitbild der Gemeinde Putgarten soll der 3. Punkt in „einzigartige Natur- und Kulturlandschaft“ geändert werden
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381,6 kB
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